Festgeldzins - Festgeldkonditionen
Von Thomas Nissen
Der Festgeldzins bietet den Anlegern den Vorteil, dass er während der vertraglich vereinbarten Laufzeit konstant ist und seitens der Bank nicht verändert werden kann, Anleger haben demnach eine Zinsgarantie.
Festgeldkonten werden von den Banken für verschiedene Anlagezeiträume angeboten. Die kürzeste Dauer beträgt bei den meisten Anbietern 30 Tage, also einen Monat. Es gibt aber auch Festgelder für 10 Jahre.
Je länger ein Anleger sein Kapital anlegt, desto höher ist der Zinssatz. Eine Festgeldanlage über 12 Monate bietet demnach bei den meisten Banken bessere Festgeldkonditionen als eine über 30 Tage. Allerdings steigen die Festgeldkonditionen nicht immer automatisch mit einer längeren Laufzeit. Es kann durchaus sein, dass die Zinsen für besonders lange Festgeldanlagen niedriger werden. Dies hängt immer mit der Geschäftspolitik und den Refinanzierungsmöglichkeiten des Finanzinstitutes zusammen.
Aufgrund geringerer Sach- und Personalkosten können Direktbanken meistens bessere Festgeldkonditionen anbieten, als traditionelle Finanzinstitute mit einem großen Filialnetz. Einige Direkt- und Internetbanken haben außerdem besondere "Begrüßungsangebote" für neue Kunden, die "frisches" Kapital als Festgeld anlegen. Neukunden erhalten dann beispielsweise einen Zinsbonus für einen begrenzten Zeitraum.
Varianten der Zinszahlungen
Bei der Zinszahlung bieten Banken meistens zwei Varianten an: zum einen die Wiederanlage zusammen mit dem Anlagekapital oder die Auszahlung auf ein Verrechnungskonto. Durch die Anlage der Zinsen können Sparer den Zinseszinseffekt nutzen, der sich positiv auf die Rendite auswirkt. Anleger können mit ihrer Bank eine automatische Prolongation (Verlängerung) vereinbaren. Das Festgeld wird nach dem Ablauf für den gleichen Zeitraum erneut angelegt, allerdings zu den dann geltenden Zinskonditionen. Der Festgeldzins kann von der Bank auch auf ein Verrechnungs-Girokonto überwiesen werden. Diese stehen dann dem Anleger ohne Einschränkung zur Verfügung.
Steuerliche Regelungen bei den Festgeldkonditionen
Festgeldzinsen werden steuerlich als Kapitaleinnahmen bewertet und sind entsprechend zu versteuern. Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Hierbei werden von den gezahlten Zinsen direkt von der Bank 25 Prozent Steuer einbehalten, sowie zusätzlich der Solizuschlag auf die Steuerzahlung und eventuell auch die Kirchensteuer. Jeder Sparer kann jedoch vor dem Steuerabzug noch einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro geltend machen. Bei gemeinsamer Veranlagung oder bei Ehepaaren gilt der doppelte Sparer-Freibetrag, also 1.602 Euro.
Anleger können ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, um den direkten Steuerabzug zu vermeiden. Der Freibetrag kann bis zur maximalen Höhe auf mehrere Banken verteilt werden. Erst wenn der gemeldete Freibetrag bei der Bank in einem Kalenderjahr überschritten wird, nimmt die Bank von den Zinsen den Abzug der jeweiligen Steuern vor. Die Besteuerung greift immer mit dem Zufluss der Zinsen, also am Zinszahlungstermin am Ende der Festgeldanlage.
