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                  Der Ambulante Versorgungslücken e.V. - die Antwort auf Lücken in der Gesundheitsversorgung

                  Jennifer Gregorian - 03.01.2012

                  Der Verein Ambulante Versorgungslücken e.V. engagiert sich für die selbstbestimmte Teilhabe an der prä- und poststationären Versorgung.

                  Ambulante Versorgungslücken e.V. (AVL)

                  September 2008 gründete die sozialpolitisch engagierte Krankenschwester (heute Rentnerin), Elsbeth Ruetten, den Ambulante Versorgungslücken e.V. (AVL). Das übergeordnete Vereinsziel ist, die Patientenversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt und/oder nach einem ambulanten Eingriff zu verbessern.

                  Vorzeitige Krankenhausentlassung

                  2000 initiierte Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) die Fallpauschale für medizinische Leistungen, die 2004 in Kraft trat. Medizinische Einrichtungen rechnen seither gemäß den Diagnosis Related Groups (DRG) nach festgelegten Pauschalen ab. Daher lohnt es sich für sie, Patienten früher zu entlassen. Der Genesungsverlauf wird nach Hause oder in die Reha verlagert.

                  Elsbeth Ruetten

                  Ruetten war schon immer engagiert, beispielsweise für das Projekt „Frauen und Kinder in Not“ während des Bosnienkrieges. Später setzte sie sich für Kinder in Afrika und Minderheiten in Deutschland ein.

                  Irgendwann wurde die examinierte Krankenschwester selbst zum Opfer der Fallpauschale: Zwei Mal wurde sie nach einer Fußoperation in die vorübergehende Hilflosigkeit entlassen. Obwohl die alleinstehende Rentnerin den Fuß nicht belasten sollte, zahlte die Krankenkasse keine Haushaltshilfe. „Falsche Krankheit, falsche Zeit, Pech gehabt.“, meinte ein Kassenmitarbeiter sarkastisch. Doch Ruetten wollte das nicht hinnehmen. Als Antwort auf die inzwischen allseits anerkannte Lücke in der Gesundheitsversorgung gründete sie mit zwölf weiteren Frauen den AVL.

                  Leistungen des Ambulante Versorgungslücken e.V.

                  Seit seinem Start als Initiative hat der Verein sozialpolitische Relevanz erlangt: Am 16.12.2011 gelang ihm eine Gesetzesneuerung bei Paragraph 38 (2) im Versorgungsstrukturgesetz (SGB V). „Krankenkassen sollen ab dem 01.01.12 in ihrer Satzung eine Regelung integrieren, wonach im Bedarfsfall eine Haushaltshilfe übernommen wird, während sie es früher konnten - es lag bis dato in ihrem Ermessen.“, so Ruetten.

                  Überdies berät der AVL Betroffene sowie Menschen, bei welchen ein Eingriff bevorsteht, hält Infovorträge und hilft bei Verhandlungen mit Krankenkassen. Ein großes Augenmerk legt er dabei auf die Hilfe zur Selbsthilfe: „Genesung ist heute sehr oft planbar und kann vorbereitet werden.“, betont Ruetten und verweist auf den Leitfaden „Gut vorbereitet - aktiv gesund“.

                  Mitgliedschaft und Ehrenamt

                  Kompetente Beratung, Informationen, Veranstaltungen, Suche nach den geeigneten sozialen Angeboten, … - eine Mitgliedschaft lohnt sich. Dazu ist sie recht preiswert und der Mitgliedsbeitrag wird gemäß dem Solidaritätsprinzip für einen allgemeinnützigen Zweck verwendet.

                  Derzeit sucht der AVL Unterstützer für das Projekt „Telefon-Paten“. Fördermitglieder, juristische Mitglieder sowie Sponsoren sind zudem jederzeit willkommen und Spenden gerne gesehen.

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