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                  Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR schnellstens für die Rente klären

                  Diana Rothermel - 07.12.2011

                  Personen im erwerbsfähigen Alter, die in der früheren DDR berufstätig waren, sollten - sofern bisher noch nicht geschehen - schnellstmöglich ihr Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung klären lassen. Nur mit einem vollständigen Verlauf kann der Rentenanspruch richtig berechnet werden.

                  Nachweise für DDR-Zeiten ab 2012 schwerer oder nicht mehr zu beschaffen

                  Deutsche Rentenversicherung

                  © detailblick / fotolia.com

                  Für fehlende Beschäftigungszeiten und Gehaltszahlungen kann ein Nachweis nur mit Originalbelegen erfolgen. Dies gilt auch für Zeiten, die in den heutigen neuen Bundesländern bis 1991 zurückgelegt wurden.

                  Müssen die notwendigen Belege erst beschafft werden, kann es ab 2012 zu Schwierigkeiten kommen: Denn für ehemalige DDR-Betriebe endet zum 31.12.2011 die Aufbewahrungspflicht für die Lohnunterlagen und die Belege über Arbeitszeiten aus der DDR-Zeit.

                  Wenn bereits ein Versicherungsverlauf vorliegt, sollte dieser umgehend überprüft werden, ob er vollständig ist: Sind alle Zeiten einer Berufstätigkeit in der früheren DDR enthalten? Ist die Berufsausbildung mit „Pflichtbeitrag berufliche Ausbildung“ gekennzeichnet? Dies ist wichtig, da diese Zeit für maximal 36 Monate mit einem höheren Wert bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird (siehe auch Kontenklärung).

                  Im Versicherungsverlauf die DDR-Zeiten checken

                  Einen Rentenversicherungsverlauf erhalten Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung automatisch

                  • mit der ersten Zusendung einer Renteninformation mit vollendetem 27. Lebensjahr und mindestens 5 Versicherungsjahren bzw.
                  • spätestens mit Vollendung des 43. Lebensjahres. Jahrgängen bis 1968 müsste ein Verlauf also auf alle Fälle bereits vorliegen.

                  Liegt der Versicherungsverlauf nicht vor, sollte dieser schnellstmöglich beantragt werden.

                  Beratungsstellen der Rentenversicherungen helfen

                  Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen bei der Kontenklärung. Sie beraten, unterstützen beim Ausfüllen der Formulare und helfen - sofern möglich - fehlende Nachweise zu beschaffen. Die Arbeitsgemeinschaft Finanzen hat die Kontaktmöglichkeiten zusammengestellt.

                  Umfangreiche Informationen zur Gesetzlichen Rentenversicherung finden sich im Themenblock: “Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)“.

                  Tags: Deutsche Rentenversicherung
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