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                  Kaum Versicherungsschutz bei Alkohol am Steuer

                  Jennifer Gregorian - 14.10.2011

                  Alkoholisierte Autofahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

                  © flucas / fotolia.com


                  Zudem setzen sie ihren Versicherungsschutz aufs Spiel.

                  Alkohol am Steuer bedeutet Verantwortungslosigkeit gegenüber den weiteren Verkehrsteilnehmern. Die Anzahl der dadurch verursachten Unfälle ist erschreckend.



                  Alkoholunfälle 2009

                  Alkoholunfälle Statistik 2009

                  Grafik: Effekt Online-Marketing GmbH, Arbeitsgemeinschaft Finanzen
                  Quelle: Statistisches Bundesamt

                  Nicht umsonst gilt Autofahren ab 1,1 Promille als Straftat. Alkoholisierte Autofahrer müssen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) mit folgenden Sanktionen rechnen:

                  Promille

                  Punkte

                  Fahrverbot

                  Geldstrafe

                  Null-Promill-Regel für Fahranfänger missachtet

                  2

                  -

                  250

                  0,5 - 0,9

                  ohne Eintrag

                  4

                  1 Monat

                  500 Euro

                  bei einem Eintrag

                  4

                  3 Monate

                  1.000 Euro

                  bei mehreren Einträgen

                  4

                  3 Monate

                  1.500 Euro

                  1,1 und mehr

                  7

                  6 Monate bis Führerscheinentzug

                  Bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsstrafe

                  Ferner kommen Einbußen beim Versicherungsschutz auf sie zu.

                  Kfz-Haftpflichtversicherung

                  Selbstverständlich zahlt die Haftpflichtversicherung der Unfallfahrer: Die Geschädigten dürfen keineswegs leer ausgehen. Doch die Versicherung darf sich bis zu 5.000 Euro von den Versicherten zurückholen, falls diese während des Unfalls unter Alkoholeinfluss standen. Schließlich ist ein Wagen nach dem Kraftfahrzeugs-Pflichtversicherungsgesetz nüchtern zu fahren.

                  Bei Pflichtverletzungen „vor“ (Alkoholkonsum, Fahren ohne Führerschein) und „nach“ (verspätete Unfallmeldung, Fahrerflucht) dem Versicherungsfall kann die Versicherung zusätzlich 2.500 Euro einfordern.

                  Kaskoversicherung

                  Neulich entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Vollkaskoversicherung bei absoluter Fahruntüchtigkeit der Unfallverursacher - diese ist ab 1,1 Promille gegeben - nichts zu zahlen brauche (BGH, Az. IV ZR 225/10). Hintergrund: Ein 22-Jähriger setzte sein Auto gegen einen Laternenpfahl. Die Versicherung musste keinen Cent von dem 6.400 Euro-Schaden erstatten. Jeder Fall wird zwar eigens geprüft, dennoch ist dieses Urteil maßgebend.

                  Ferner dürfen Versicherer bereits unterhalb der sogenannten „Vollrauschgrenze“ von 1,1 Promille ihre Leistungen reduzieren. Hierfür hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag folgendes Modell empfohlen:

                  Promille

                  Kürzung

                  0,3 - 0,5

                  individuell

                  0,5 – 1,09

                  50%

                  ab 1,1

                  100%

                  Gesetzliche Unfallversicherung

                  Gesetzlich Unfallversicherte setzen die Hinterbliebenenrente für ihre Angehörigen aufs Spiel, wenn sie auf dem Weg zur oder von der Arbeit betrunken fahren. Sollten sie währenddessen an einem selbst verschuldeten Autounfall versterben, gehen ihre Familienmitglieder leer aus.

                  Sicher und rundum versichert im Straßenverkehr

                  Den Versicherungen geht es höchstwahrscheinlich weniger um die Sicherheit als um das liebe Geld. Trotzdem brauchen sie solche Fälle grober Fahrlässigkeit nicht zu unterstützen.

                  Unfälle lassen sich nicht immer vermeiden, Unfälle aufgrund von Alkoholkonsum schon. Alle einzelnen Verkehrsteilnehmer können zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen und dabei ist ihnen der Versicherungsschutz garantiert.

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