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Mund auf - Pleitegeier rein
Andrea Cruse - 23.09.2011
Die Zahnärzte dürfen sich über eine Erhöhung der Gebühren freuen, denn diese wurde von der Bundesregierung gebilligt. Die Honorare steigen dadurch ab nächstem Jahr um sechs Prozent. Somit müssen sich Patienten ab dem kommenden Jahr auf extrem höhere Behandlungskosten einstellen.

© Jan Gropp / aboutpixel.de
Die Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beinhaltet eine Erhöhung des abzurechnenden Honorarvolumens um insgesamt rund sechs Prozent, eine Kostensteigerung von bis zu 20% wird allerdings von den privaten Krankenkassen erwartet.
Die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, regelt die GOZ, also die Kosten, die der Patient selber zahlen muss. Einen Teil der Kosten übernimmt die Zusatzversicherung, wenn sie denn abgeschlossen wurde. Bei Privatversicherten trägt die Kasse die Kosten, je nach Tarif. Die Begründung für die Änderungen inklusive Honorarsteigerung ist, dass in der seit 1988 inhaltlich nicht mehr veränderten Gebührenordnung viele neuere Behandlungsmethoden noch nicht berücksichtigt und angeglichen werden mussten.
Laut Gesundheitsministerium werden häufig erbrachte Leistungen in das Gebührenverzeichnis aufgenommen, um eine klare Abrechnungsgrundlage zu schaffen, z.B. bei Zahnfüllungen oder Zahnersatz.
Der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) betont, dass die zu erwartenden Kosten für die Zahnbehandlung mit der im Januar 2012 in Kraft tretenden neuen Gebührenordnung um 14 bis 20% ansteigen würden. Eine Änderung der Honorare ergebe sich aber nicht, da diese in der Vergangenheit bereits stark gestiegen seien, in den letzten zehn Jahren um immerhin 36%.
Wichtig ist, dass sich jeder Patient vor einer Behandlung einen Kostenvoranschlag einholt, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Bleibt uns nur das dreimal tägliche Zähneputzen und die Überlegung, eine Zusatzversicherung für Zähne abzuschließen. Denn wer möchte schon, dass man beim Mundöffnen den finanziellen Status erkennt?
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