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                  Frauen leichter ablenkbar

                  Andrea Cruse - 25.08.2011

                  Dass jeder zweite Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit mit der privaten Nutzung des Internets versüßt liegt klar auf der Hand. Nun hat die Umfragegesellschaft Aris eine Umfrage im Auftrag des Hightechverbands BITKOM veröffentlicht. Die Umfrage ergab, dass weibliche Mitarbeiter von dieser Möglichkeit häufiger Gebrauch machen als die männlichen Mitarbeiter.

                  © Iro / aboutpixel.de

                  Waren doch immer die Social Media Plattformen in Verdacht den Arbeitnehmer in erster Linie abzulenken, zeigt die Umfrage, in der 538 Berufstätige interviewt wurden, die tatsächlichen Gründe für die private Nutzung.

                  Jede dritte Frau nutze den Webzugang ihres Arbeitgebers mindestens einmal täglich, bei den Männern sei es lediglich jeder vierte. Am häufigsten würden dabei private E-Mails gecheckt. Knapp die Hälfte derer, die das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen, widme sich dem E-Mailing.

                  Jeder Vierte suche Informationen für private Zwecke; jeweils ein Fünftel kaufe online ein oder führe Buchungen durch; jeder Achte besuche Online-Communitys, nur acht Prozent spielten Online-Spiele.

                  Auch wenn die Anzahl der Befragten als eher gering einzustufen ist, hat es die Umfrage geschafft, die Diskussion mal wieder auf dieses heikle Thema zu lenken. Man kann es als Aufklärung sehen oder einfach als Erinnerung, dass die Nutzung des betrieblichen Internets nicht für private Zwecke dient und keine Frage der Moral ist.

                  Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Aus diesem Grund sollte jeder Arbeitnehmer nach geltenden Regelungen fragen. Arbeitgeber sollten eine klare Regelung treffen, damit es keine Missverständnisse gibt.

                  Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf die Firma die Internetnutzung nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist.

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