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                  Kaum Versicherungsschutz gegen radioaktive Strahlung

                  Jennifer Gregorian - 15.08.2011

                  Die Frage nach einer adäquaten Absicherung gegen die Folgen atomarer Strahlung ist heutzutage nicht nur hochbrisant, sondern hat durchaus ihre Berechtigung. Die Antwort dürfte nicht überraschen: In solchen Fällen existieren so gut wie keine versicherungstechnischen Möglichkeiten.

                  © ChristineGerhardt / fotolia.com

                  Obwohl die Kernenergie keine Erfindung der Moderne ist, ihre Gefahren schon lange kein Geheimnis mehr darstellen und es für fast jeden Lebensbereich entsprechende Versicherungen gibt, kann man sich kaum gegen nukleare Strahlen absichern. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden.

                  Personenversicherungen - verschwindend geringer Schutz gegen Radioaktivität

                  Bei privaten Personenversicherungen existieren keine Policen, die einen umfassenden Schutz bei Personenschäden durch radioaktive Strahlung bieten:

                  Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gilt nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes für Versicherungen (GDV) ein Leistungssauschluss, sobald der Schaden durch eine Strahlung ab 100 Elektronen-Volt hervorgerufen wird. Bei der Atomenergie handelt es sich in der Regel um eine höhere Strahlendichte. Nur wenige Versicherer bieten Tarife mit explizitem Strahlenschutz an.

                  Lebens- und Rentenversicherung: Kapital- und Risikolebensversicherungen sowie private Rentenversicherungen zahlen, sobald Personen aufgrund von Defekten an Atomkraftwerken durch die austretende Strahlung zu Schaden kommen. Allerdings entfällt der Versicherungsschutz, sobald die Versicherten durch vorsätzlich freigesetzte atomare, chemische oder biologische Stoffe ums Leben kommen (etwa bei terroristischen Anschlägen auf ein Atomkraftwerk).

                  Unfallversicherung: die private Unfallversicherung übernimmt keinerlei Schäden durch atomare Strahlung.

                  Kein Strahlenschutz für den Besitz

                  Noch rückständiger sind in diesem Fall die Sacherversicherer. Keine private Absicherung greift, sobald der Besitz durch radioaktive Strahlen beschädig oder gar zerstört wird. Schäden durch Nuklearenergie stellen schließlich ein heikles Thema dar, welches selbst die Versicherungsbranche verdrängt. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt zum Beispiel Schäden durch Feuer und Naturgewalten, nicht aber durch atomare Strahlung. Im Prinzip gibt es in solch einem Fall keinen Schutz für das eigene Hab und Gut.

                  Persönlicher Schutz gegen die Gefahren von Atomenergie

                  Solange die Versicherungsbranche das Tabuthema nicht als Marktlücke erkennt, kann man sich selbst, die Angehörigen sowie den Besitz nur persönlich schützen. Das beginnt bei der Entscheidung für „guten“ Ökostrom, und geht über die Investition in Ökofonds oder ökologische Projekte. Hier können alle Interessenten entsprechend ihren Vorlieben und Möglichkeiten einen Beitrag leisten.

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