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                  Blog von Arbeitsgemeinschaft-Finanzen.de

                  Wer in die private Krankenversicherung wechseln kann

                  von Ralph Gönner
                  - 05.08.2011

                  Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, sind einige Voraussetzungen erfüllen, denn nicht jedem steht diese Form der vollen Krankenversicherung frei zur Verfügung.

                  Hinderungsgründe für eine Private Krankenversicherung

                  © Andre B. / fotolia.com

                  Als Mitarbeiter in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis muss der Arbeitgeber Pflichtbeiträge für die gesamte Sozialversicherung, gemeint sind die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung an eine gesetzliche Krankenkasse abführen. Dies ist genau dann der Fall, wenn Sie als Lohn- oder Gehaltsempfänger mehr als 400,00 Euro und unterhalb der Bemessungshöchstgrenzen verdienen.

                  Um als Arbeitnehmer in die Krankenvollversicherung wechseln zu können, müssen Sie demnach oberhalb dieser Bemessungsgrenze verdienen, die in jedem Jahr neu ermittelt und festgesetzt wird. Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, haben Sie lediglich die Möglichkeit, für diverse Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder auch für Zahnersatz, also Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen.

                  Wer hat die Möglichkeit, in die Private Krankenversicherung zu wechseln?

                  Unabhängig vom Einkommen können Selbständige und Beamte in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie freiwillig versichert sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Hier gibt es auch keine Beitragsbemessungsgrenzen, in der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich der Beitrag am Einkommensnachweis, in der privaten Krankenversicherung ist die Höhe des Beitrages abhängig vom Eintrittsalter und von der Zahl der Familienangehörigen, die zu versichern sind.

                  Außerdem haben Angestellte mit Lohn oder Gehalt die Möglichkeit, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, wenn sie oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen verdienen und in der Gesetzlichen Krankenversicherung daher den Höchstbeitrag abzuführen hätten.

                  Unterschiede zur Gesetzlichen Krankenversicherung

                  Die Private Krankenversicherung lohnt sich am meisten, wenn man im jungen Alter bereits sehr gut verdient, weil man in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbetrag zu bezahlen hätte, während die Private Krankenversicherung nach Risikoabschätzung für junge Leute besonders preisgünstig ist. Etwas schwieriger wird es dann, wenn man eine Familie gründet, weil in der Privaten Krankenversicherung jede Person einzeln zu versichern ist, während der Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung die Leistungen für die ganze Familie umfasst.

                  Für eine Familien mit mehreren Kindern wird sich daher ein Wechsel zur Privaten Krankenversicherung kaum lohnen, weil die Summe der Beiträge aller zu versichernden Personen wahrscheinlich höher sein wird, als der Höchstbeitrag in Anlehnung an die Bemessungshöchstgrenze der Gesetzlichen Krankenkasse. Auch wenn die Gesetzliche Krankenversicherung weniger an Leistungen übernimmt als in der Regel eine Private Krankenversicherung, wird es für die Großfamilie eher vorteilhaft sein, private Zusatzversicherungen abzuschließen.

                  Für Alleinstehende und Eheleute wird sich ein Wechsel zur Privaten Krankenversicherung dann lohnen, wenn sie bereits in einem jungen Alter die Voraussetzungen erfüllen wegen der niedrigen Beiträge bei einem frühen Eintrittsalter. Für sie wird es sich lohnen, jetzt in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

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