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Versteuerung von Berufsunfähigkeitsrenten
Jennifer Gregorian - 02.08.2011
In Deutschland scheidet jede vierte Person vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit hat der Staat längst zum „Privatvergnügen“ erklärt. Zudem kassiert er noch Steuern von den Betroffenen.

© Tobif82 / fotolia.com
Viele Berufstätige schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab, da die Berufsunfähigkeitsrente zum 1. Januar 2001 aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen wurde.
Damit hat der Staat diese Aufgabe auf die Bürger abgewälzt. Zusätzlich „belohnt“ er sie mit Steuereinforderungen, sobald ihre Einnahmen einschließlich der BU-Rente eine gewisse Höhe erreichen.
Zu versteuernde BU-Rente
Sobald das Einkommen - ganz gleich welcher Art - den Grundfreibetrag von aktuell 8.004 Euro übersteigt, fallen Steuern an. Das gilt auch, wenn es sich einzig aus einer BU-Rente oder aus selbiger plus anderer Einnahmen zusammensetzt. In beiden Fällen ist der Ertragsanteil der Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Haben Versicherte neben der BU-Rente keine weiteren Einkünfte, müssen sie erst bei einer Rentenhöhe ab 667 Euro pro Monat Steuern zahlen.
Ist der Versicherungsvertrag an eine Rürup-Rente gekoppelt, können ihn die Versicherungsnehmer günstig von der Steuer absetzen. Doch der Staat verschenkt nichts: Während des Rentenbezugs werden solche Kombirenten sehr hoch besteuert (derzeit mit 62 Prozent).
So finden Sie die beste Berufsunfähigkeitsversicherung
Nutzen Sie unbedingt unabhängige Dienste wie Rating-Agenturen oder Finanzportale, zum Beispiel finanzen.de, die die Tarife der BU-Versicherer sowie die Testsieger von Finanztest, Focus-Money oder €uro vergleichen.
Die Rentenhöhe im Kontext mit der Bezugsdauer
Bei der Besteuerung ist die Laufzeit ausschlaggebend: Eine längere Laufzeit impliziert einen höheren Gewinn und somit eine ebenfalls höhere Steuer.
Grafik: Effekt Online-Marketing GmbH, Arbeitsgemeinschaft Finanzen
Daten: Dr. Guido Kirner, 27.07.2011 in „DAS INVESTMENT“
BU-Versicherung - trotz Besteuerung eine essentielle Individualversicherung
Die steuerliche Belastung ist bei BU-Versicherungen zwar unangebracht, aber moderat: Sie fällt nur bei hohen BU-Renten oder anderweitigen ansehnlichen Einnahmen (Mieten, Kapitaleinlagen etc.) in Kombination mit den Renten an. Folglich müssen nur Versicherte Steuern zahlen, die es sich auch leisten können. Die Versteuerung von BU-Renten ist demnach keinesfalls ein Grund, auf diese essentielle Absicherung zu verzichten, insbesondere im Anbetracht des hohen Risikos - jede vierte Person in Deutschland ist von Berufsunfähigkeit betroffen.
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