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Ab ins Eigenheim
Andrea Cruse - 19.07.2011
Viele junge Familien schwören auf die Eigentumswohnung als Altersvorsorge. Klingt ja auch logisch, je früher man sich ein Eigenheim zulegt, umso schneller ist es abbezahlt und im Alter hat man niedrige Wohnkosten.

© Kwiveo Oeviwk / aboutpixel.de
Allerdings erwirbt man nicht nur die Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, sondern auch noch einen Anteil am gesamten Anwesen (Keller, Treppenhaus, Tiefgarage, Speicher und Grundstück) d.h. der Käufer besitzt neben dem Wohneigentum auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum.
Die Kosten für das Gemeinschaftseigentum werden auf alle Eigentümer umgelegt. Sprich der Käufer trägt monatlich die Kosten der Eigentumswohnung plus der Kosten für das Gemeinschaftseigentum, darin enthalten sind:
- Betriebskosten für Müllentsorgung, Wasser, Hausstrom, Versicherungen (außer Hausrat), Hausmeister, Treppenhaus- und Gartenpflege
- Heizkosten (nicht jedoch die Gasetagenheizung in der Eigentumswohnung)
- Verwaltungskosten wie Verwalterhonorar, Kontogebühren usw.
- Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum (Reparaturen in der Eigentumswohnung muss der Eigentümer selbst beauftragen und bezahlen)
Unter Umständen können die Instandhaltungskosten sehr hoch sein, wenn beispielsweise die Außenfassade erneuert werden muss. Um die Kosten im Zaum zu halten, gibt es die Instandhaltungsrücklage die durch einen Wirtschaftsplan festgehalten und von der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Dieser Plan enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie die zu leistenden Beiträge für die Instandhaltungsrückstellung. Er bestimmt auch die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Kosten für die Verwaltung, die Instandhaltung sowie die Bildung von Rücklagen zu übernehmen.
Wer sich eine Eigentumswohnung zulegen möchte, sollte sich auf jeden Fall die Wirtschaftspläne der letzten Jahre zeigen lassen. Dort ist auch ersichtlich welche Instandsetzungsarbeiten in den letzten Jahren vorgenommen wurden und ob das monatlich zu zahlende Hausgeld eventuell zu niedrig angesetzt wurde. Reichen nämlich die Rücklagen für eine Instandsetzungsarbeit nicht aus, werden die Eigentümer mit einer hohen Sonderumlage zur Kasse gebeten.
Grundsätzlich gilt: Je neuer ein Haus ist, desto geringer ist das zu zahlende Hausgeld und die Gefahr einer kostspieligen Sanierung. Am kostengünstigsten sind kleine Wohnanlagen mit bis zu zehn Wohnungen, während das zu zahlende Hausgeld in Großwohnanlagen am höchsten ist.
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