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Was sich zum 01. Juli für die Bundesbürger ändert
Thomas Nissen - 30.06.2011
Zum 01. Juli 2011 ändert sich für die Bundesbürger in Sachen Finanzen wieder einiges. Überblick über die wichtigsten vier Neuregelungen.

© Giovanni Cancemi / fotolia.com
1. Rente
Für Ost und West steigt die gesetzliche Rente um knapp ein Prozent, genauer 0,99 Prozent. In den "Genuss" kommen 20,4 Millionen Rentner. Bei einer Monatsrente von 950 Euro bedeutet das einen Anstieg von 9,41 Euro, bei 1.300 Euro sind es 12,87 Euro.
Die gleiche Anhebung gilt für die Renten der 300.000 Kriegs- und Wehrdienstopfer.
In den Jahresberichten müssen durch die Fondsverwaltung verursachte Transaktionskosten künftig offen gelegt und die Sparer besser über Firmenverschmelzungen aufgeklärt werden. Über Kostenerhöhungen ist rechtzeitig zu informieren und die Verbraucher können sich bei Beschwerden an Schlichtungsstellen wenden.
3. Geldanlagen-Beipackzettel
Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, haben Banken und Finanzdienstleister ihre Anleger mit einem Produktinformationsblatt (PIB) zu informieren. Die Merkmale dieses zwei-bis dreiseitigen Beipackzettels sind: Verständliche, kurze, werbefreie sowie zusammenfassende Darstellung der Funktionsweise, Renditeaussichten, Risiken und Kosten. Für Direktbanken gilt die Pflicht des PIB nicht, da dort keine Beratung stattfindet.
4. Daten-Roaming
Um astronomischen Handyrechnungen für länderübergreifendes Daten-Roaming vorzubeugen, sind die Mobilfunkanbieter verpflichtet, ihre Kunden rechtzeitig zu warnen, wenn die monatlichen Roaming-Gebühren sich der 50 Euro-Marke nähern. Eine Überschreitung ist nur noch zulässig, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt. Der maximale Minutenpreis bei einem Handyanruf aus dem Ausland beträgt ab 01. Juli 39 Cent (vorher 43 Cent) zuzüglich der Mehrwertsteuer. Für im Ausland eingehende Anrufe dürfen nur noch 15 Cent (vorher 19 Cent) berechnet werden.
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