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                  Rechnung per Digitalem Versand

                  Andrea Cruse - 07.06.2011

                  Selbstständige und Freiberufler können ab dem 01.07.2011 endlich aufatmen, klagen sie doch spätestens immer dann, wenn sie mit ihren Rechnungen zur Post marschieren.

                  © stormic / aboutpixel.de

                  Nun ist endlich einem Gesetzentwurf festgehalten, dass die elektronische Rechnungsstellung einfacher wird. Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen entfällt ab den 01.07.2011.

                  Zu früh freuen ist aber noch nicht angesagt, denn wer komplett auf den digitalen Rechnungsversand umstellt, muss sich trotzdem an die umfangreichen gesetzlichen Anforderungen halten.

                  Eine Rechnung als PDF-Datei zu versenden reichte bisher nicht und ist auch nur dann rechtlich einwandfrei, wenn der Rechnungsempfänger ein Endkunde ist und dieser der elektronischen Rechnungsstellung zugestimmt hat.

                  Ab dem 01.07.2011 wird die digitale Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt. Das heißt, dass die qualifizierte Signatur entfällt und die digitale Rechnung zukünftig per E-Mail, als PDF- oder Textdatei, als Web-Download oder E-Postbrief übermittelt werden darf.

                  Es wird aber jedem Empfänger empfohlen, weiterhin die Echtheit der Rechnung zu prüfen. Schließlich galt die qualifizierte Signatur als Schutz vor Manipulationen durch Dritte am Rechnungsinhalt. Dieses Kontrollverfahren bestimmt jedes Unternehmen selbst und kann manuell durchgeführt werden. Die Rechnungsprüfung beinhaltet das was jedes Unternehmen vor Überweisung der Rechnung ohnehin prüft: Stimmt die Rechnung mit der Leistung überein? Stimmen die Bankverbindungen?

                  Somit spart man den Gang zur Post und ist nebenbei auch noch umweltfreundlich, weil weniger Papier verwendet wird. Ein Hoch auf die digitale Post!

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