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Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Regierungspläne für Finanzmarkt-Regulierung
- 06.04.2011
Die Finanzkrise hatte in eindeutiger Weise erkennen lassen, dass die bestehenden Maßnahmen zur Regulierung des deutschen Finanzmarktes in den meisten Bereichen nicht ausreichend waren. Vor allem unbedarfte und investitionswillige Verbraucher wurden in der Vergangenheit immer wieder zum Opfer unseriöser und unsachgemäßer Beratungsangebote. An dieser Sachlage will die Bundesregierung nun mit einer neuen, verbesserten Finanzaufsicht endlich etwas ändern. Aus der neuen Regulierungskampagne soll schnellstmöglich ein neues Gesetz werden.
Doch so erfreulich die Ansagen der Bundesregierung auf den ersten Blick auch wirken mögen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband weist schon zum jetzigen Zeitpunkt darauf hin, dass die angekündigten Korrekturen der bestehen Finanzaufsicht wohl eher nicht ausreichen würden, um die Anleger tatsächlich in Zukunft vor mangelhafter und von Seiten der Berater eher provisionsfixierter Beratung zu schützen. Von fehlendem Biss sprechen die Verbraucherschützer in diesem Zusammenhang und kritisieren, dass die Regierung einen Ansatz verfolge, der schlicht nicht weit genug geht.
Gewerbeämter sollen Kontrollen zum Teil übernehmen
Einen Knackpunkt sieht der vzbz an der Stelle der Maßnahmen, an der es darum geht, wer für den Bund für die Kontrollen der Beratung verantwortlich zeichnen soll. Zum Teil sollen nämlich die Gewerbeämter als Kontrollinstanz zum Einsatz kommen. Dass dieses Vorhaben ans gewünschte Ziel führen wird, wagen viele Experten schon jetzt zu bezweifeln und fordern dementsprechend weitere Nachbesserungen durch die Regierung, bevor das Modell überhaupt an den Start kommt. Die Gewerbeämter sollen unter anderem die Kontrollen bei Investmentfonds durchführen, heißt es derzeit in den Plänen.
Das Dilemma aus Sicht des Vorstandes des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen, besteht insbesondere darin, dass durchaus gute Ansätze zu erkennen seien in den Konzepten der Regierung. Wenn diese jedoch nicht in der richtigen Art und Weise reguliert und vor allem kontrolliert werden, schlägt die Umsetzung schon im Vorfeld fehl. Eine „schlagfertige Aufsicht“ sei dringend erforderlich, damit die Finanzmarkt-Regulierung auch wirklich ihr eigentliches Ziel erreichen kann.
Vzbv sieht Kompetenz für Kontrollen einzig bei der BaFin
Die Vergabe der Kontrollkompetenzen an die Gewerbeämter können die Verbraucherschützer in erster Linie deshalb im Zusammenhang mit Investmentfonds nicht akzeptieren, weil die übrigen Geschäfte aus dem Sektor des Wertpapiervertriebs wie gehabt unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin - gestellt werden sollen. Aus gutem Grund. Denn dort verfügt man über das nötige Know-how, um Produkte und Beratungsmodelle richtig zu bewerten. Eben aus diesem Grund sollen die Investmentfonds und auch Anbieter von Produkten des so genannten „Grauen Marktes“ ebenfalls von der BaFin kontrolliert werden.
Werde dies durch die Ansätze der Regierung nicht sichergestellt, könnte es am Ende zu einer erheblichen Verzerrung des Niveaus der Aufsicht kommen. Damit wiederum wäre den Anlegern im Lande eher nicht geholfen. Im Ernstfall könnten sich die bestehenden Probleme sogar noch verschlimmern, so die Befürchtungen mancher Beobachter.
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