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                  Vzbv mahnt Banken wegen Gebühren bei P-Konten ab

                  - 25.03.2011

                  Die Einführung der so genannten P-Konten war ursprünglich dazu gedacht, Verbraucher mit finanziellen Problemen vor der Pfändung ihrer gesamten Ersparnisse schützen. Das Modell sieht vor, dass ein Grundbetrag in Höhe von 985,15 generell auf vom Pfändungsschutzkonto verbleiben muss, um den Inhabern der Konten zumindest genug Geld zur Finanzierung der wichtigsten Ausgaben zu lassen. Diesen Zweck erreichen die Konten genau auch tatsächlich.

                  Doch dass viele Banken die P-Konten schlicht als neue Einnahmequelle erkannten und mit hohen Gebühren für die Eröffnung und Nutzung der Konten ordentlich Kasse machen, war nicht im Sinne des Gesetzgebers. Mit dieser Tatsache will sich der vzbv, der Verbraucherzentrale Bundesverband aber als Sprachrohr der Bankkunden nicht zufrieden geben. Gleich 33 Institute in Deutschland wurden aufgrund dieser Gebührenpraxis von den Verbraucherschützern abgemahnt. Schon jetzt haben 14 Banken eine entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben.

                  Hohe Gebühren bei Pfändungsschutzkonten an der Tagesordnung

                  Neben der Deutschen Bank gehören auch die Commerzbank und eine Reihe regionalen Volksbanken und der Sparkassen zu den Banken, die Post vom Bundesverband der Verbraucherzentralen im Lande erhielten. Diese Maßnahmen halten die Verbraucherschutz-Experten vor allem aus einem Grund für bedeutend. Ab dem kommenden Jahr wird es den herkömmlichen Pfändungsschutz nicht mehr geben. Die P-Konten sind dann die einzige Möglichkeit für Bankkunden, sich gegen umfangreiche Pfändungen durch Gläubiger abzusichern.

                  Gebühren in Höhe von teils deutlich mehr als zehn Euro pro Monat können sich diese Kunden schlicht und ergreifend nicht leisten in einer Situation, in der das Geld natürlich ohnehin an allen Ecken knapp ist. Doch die Gebühren für die Kontonutzung sind nicht das einzige Problem, mit dem Kunden bei den Konto konfrontiert werden.

                  Konten oft nur mit Basisleistungen

                  In vielen Fällen haben die Banken auch das Leistungsspektrum der Konten massiv beschnitten, so dass manch alltägliche Transaktion nicht durchgeführt werden kann. Daueraufträge und Leistungen aus dem Bereich des Online-Bankings sind im Einzelfall nur bedingt nutzbar für die Kunden. Auch dies war für den vzbv Grund genug für die Abmahnungswelle.

                  Nach Meinung des Verbandes können die P-Konten nicht als Alternative zum normalen Girkonto angesehen werden. Vielmehr seien sie eine dienliche Ergänzung für wirtschaftlich notleidende Verbraucher. Dass die Institute so häufig hohe Gebühren ansetzen, sehen die Verbraucherschützer als Verstoß gegen den rechtlichen Anspruch der Bürger auf ein solches Konto.

                  Politik soll Machtwort sprechen

                  Der Bundesverband der Verbraucherzentralen spricht zudem eine klare Forderung in Richtung der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger aus. Die Ministerin müsse klare gesetzliche Regelungen für die P-Konten schaffen, um dafür zu sorgen, dass die Bankkunden nicht nochmals höhere Gebühren als sonst zahlen müssen.

                  Denkbar ist in dieser Sache nun auch, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband wegen der pfändungsfreien Konten gegen einzelne Banken den Rechtsweg beschreiten wird. Dazu könnte es kommen, wenn sich nicht alle Banken zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärungen bereit erklären sollten. Noch haben etliche Zeit, sich zur Erklärung zu bekennen.

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