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Verbraucher sollen besser gegen Telefon-Werbung geschützt werden
- 11.03.2011
Das Jahr 2011 steht bisher für die Verbraucher in vielerlei Hinsicht nicht unbedingt unter einem wirklich guten Stern. Steigende Spritpreise, höhere Kosten für Energie sowie bei den allgemeinen Lebenshaltungskosten stellen eine erhebliche Belastung der Haushalte dar, ohne dass ein Ende dieser Mehrbelastungen abzusehen wäre. Wie viel es zu tun gibt, zeigt auch das rege Engagement der Verbraucherzentralen, die schon in den ersten zwei Monaten des Jahres alle Hände voll zu tun hatten. Und auch in dieser Woche gibt es etwas aus dem Umfeld der Verbraucherzentralen zu vermelden.
Dieses Mal geht es um die Verbraucherzentrale Hamburg. Dort widmet man sich den lästigen telefonischen Werbeaktionen, die für Verbraucher vielfach ein echtes Ärgernis bedeuten. Betroffen von der Arbeit der Verbraucherschützer aus der Hansestadt ist die bekannte Axel Springer AG. Das Unternehmen hatte immer wieder Briefe an Bürger versendet, in denen diese um ihre Erlaubnis für Werbe-Maßnahmen per SMS aufs Handy, per Mail oder ganz klassisch in telefonischer Form gebeten wurden.
Springer-Verlag in Berlin und Hamburg von einstweiligen Verfügungen betroffen
Das Problem an diesen Briefen: Widersprachen die Verbraucher den Anfragen nicht, legte der Springer-Verlag diese ausbleibende Reaktion schlicht als Zustimmung der Bürger aus, um die Haushalte nachfolgend mit Werbeanrufen zu bemustern. Damit ist nun aber erst einmal Schluss, denn vor dem Landgericht erwirkte die Hamburger Verbraucherzentrale nun eine einstweilige Verfügung gegen diese Vorgehensweise des Verlages.
Argumentiert wurde diesbezüglich damit, dass sich hierbei die Zustimmung im Grunde erschlichen wurde, weil die meisten Verbraucher natürlich automatisch davon ausgehen, dass sie den Werbeanrufen ausdrücklich zustimmen müssen. Gleich mehrere Zeitungen des Verlages - darunter das Hamburger Abendblatt und die „Welt“ hatten ihre Abonnenten mit derartigen Schreiben belästigt, um später für andere Produkte des Verlages sowie zusätzliches der bekannten Ullstein GmbH werben zu können.
Die Verbraucherzentrale war tätig geworden, weil sich viele Bürger wegen dieses Vorgehens beschwert hatten, weil sie den Maßnahmen gar nicht zugestimmt hatten. Der Springer-Verlag hatte sich anfänglich gegen die geforderte Unterlassungserklärung gewehrt. Doch infolge einer einstweiligen Verfügung, die beim Landgericht Berlin erwirkt wurde, konnte auch die Verbraucherzentrale Hamburg einen Erfolg verbuchen.
Länder wollen im Bundesrat Korrekturen im Fernabsatzrecht erwirken
In Windschatten dieser rechtlichen Unterstützung im Kampf gegen unerlaubte Werbeaktionen am Telefon sprechen sich nun auch in den Ländern einmal mehr viele Politiker dafür aus, dass die Bürger besser als bisher gegen solche Kampagnen geschützt werden müssen. Neben Nordrhein-Westfalen will sich unter anderem der Freistaat Bayern im Bundesrat dafür stark machen, dass entsprechende gesetzliche Veränderungen in die Tat umgesetzt werden.
Der Plan der Fürsprecher sieht vor, dass eine so genannte „Bestätigungsregelung“ im geltenden Fernabsatzrecht eingebracht werden soll, damit die Verbraucher in Zukunft keine unseriösen Anrufe mit Werbeinhalten mehr erhalten. Spätestens in acht Wochen wollen NRW und Bayern im Rat einen Antrag einbringen.
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