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Bundesregierung will Bankenabgabe um Mindestbetrag ergänzen
- 02.03.2011
Die meisten Banken haben sich wohl inzwischen damit abgefunden, dass kein Weg mehr an der geplanten Bankenabgabe vorbeiführen wird. Die EU wie auch die Bundesregierung sind fest entschlossen, mit einer solchen neuen Steuerinitiative die Bankenhäuser wesentlich stärker an den Kosten für die vergangene Krise und mögliche vergleichbare Situationen in der Zukunft zu beteiligen. Doch kampflos ergeben wollen sich die Banken nicht, die über ihre Verbände versuchen, Einfluss auf das Ausmaß der Abgabe zu nehmen. Aus gutem Grund, denn die Bundesregierung lässt nun zur Wochenmitte durchblicken, dass die Kreditinstitute selbst in schwierigen Momenten bezahlen sollen.
Das wird vielen Instituten sicher nicht unbedingt gefallen. Denn die Vertreter der Banken hatten immer wieder gefordert, dass die Unternehmen wenigstens dann aus der finanziellen Vergangenheit entlassen werden sollten, wenn es ihnen wirtschaftlich nicht gut geht. Doch die Politik will davon scheinbar eher nichts wissen. Zur Zahlung der Bankenabgabe sollen die Banken durch die neue Verordnung auch dann gezwungen werden, wenn sie als Unternehmen Durststrecken durchlaufen.
Banken kritisieren höhere Zumutbarkeitsgrenze als nicht verfassungskonform
Bisher handelt es sich nur um einen Entwurf, in dem die Regierung einen Mindestbetrag fordert, den die Banken in jedem Fall und ungeachtet ihrer Schwierigkeiten zahlen sollen. Darüber hinaus soll das Kabinett auch einer Nachzahlungsfrist auf den Weg bringen. Schon am heutigen Tage wird die strengere Variante der Abgabe wohl vom Kabinett beschlossen. Für die Kreditwirtschaft kommt vor allem die nachträgliche Erhebung der Abgabe nicht in Frage.
Die Banken verweisen dabei auf eine Anhebung der so genannten Zumutbarkeitsgrenze, die aus ihrer Sicht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht tragbar sei. Außerdem sprechen die Privatbanken davon, dass derartige Mehrbelastungen am Ende eher dazu führen würden, das bisherige Abgabenmodell mit Bezug auf die Vorgaben zur Ausstattung mit Eigenkapital zumindest zum Teil wieder auszuhebeln. Vor allem aber wird es für die Banken in Deutschland bei Umsetzung des Konzeptes spürbar teurer als bisher vermutet.
Auch Institute mit geringen Erträgen sollen zur Kasse gebeten werden
Auch weiterhin sollen die Institute pro Jahr maximal 15 Prozent ihres erzielten Gewinns entrichten müssen. Allerdings könnten durch die Nachzahlungen letztlich doch höhere Gesamtkosten für die Kreditinstitute entstehen. Schon in diesem Jahr wird die Bankenabgabe erstmalig fällig. Welche genauen Kosten auf die Banken zukommen werden, müssen nun das Kabinett, der Bundestag und der Bundesrat entscheiden. Ist das verschärfte Modell erst durchs Kabinett, muss der Bundestag bezüglich des Beschlusses binnen drei Wochen zustimmen oder ablehnen. Danach muss der Rat für die geplante Verordnung grünes Licht geben.
Die Zahlungen der Banken sollen in jedem Jahr spätestens zum 30. September erfolgen. Der Mindestbetrag soll laut der aktuellen Verordnung bei fünf Prozent der verbuchten Gewinne der Unternehmen liegen. Dieser Wert gilt aber nur für Banken, die lediglich geringe Erträge erreichen konnten.
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