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                  Europäischer Gerichtshof zwingt Versicherungen zu Einheitstarifen für Männer und Frauen

                  - 01.03.2011

                  Unterscheidungen zwischen den Geschlechtern waren über Jahrhunderte hinweg gang und gäbe in den meisten Bereichen des Lebens. Vor einigen Jahren jedoch traten die Gesetze zur Gleichstellung in Kraft. In der Europäischen Union trat die so genannte Gleichstellungsrichtlinie im Jahr 2004 in Kraft, um der unterschiedlichen Behandlung der Geschlechter endlich einen Riegel vorzuschieben. Bei genauer Betrachtung gibt es jedoch etliche Branchen, in denen es um die Gleichstellung noch immer nicht zum Besten steht. Das hat auch der Europäische Gerichtshof erkannt, der nun eine richtungsweisende Entscheidung für die Versicherungsbranche getroffen hat.

                  Auch und gerade beim Abschluss von Versicherungspolicen werden die Kosten für den Versicherung nach wie vor auf Basis individueller Eigenschaften berechnet. Dazu gehört eben auch das Geschlecht der Antragsteller, die sich für den Abschluss einer Police entscheiden. Unterschiedliche Tarifmodelle für Kunden unterschiedlichen Geschlecht? Für den EuGH mit Sitz im Luxemburg geht es hierbei nicht mit rechten Dingen zu. Deshalb hält der Gerichtshof die Versicherungsunternehmen in der EU nun dazu an, ihre Versicherungsmodelle so zu korrigieren, dass das Geschlecht nicht mehr als eine Art Risikofaktor kostenentscheidend ist.

                  Umstellung muss bis Ende 2012 erfolgt sein

                  Noch bis zum 21. Dezember 2012 haben die Vertreter der Versicherungsbranche Zeit, spätestens bis dahin müssen die Anbieter endgültig auf einheitliche Versicherungsmodelle für Männer und Frauen umgestellt haben. Aus Sicht der EuGH-Richter stellt die bisherige Arbeitsweise der Versicherungen eine „unzulässige Diskriminierung“ dar. Schon im September des vergangenen Jahres hatte die Gutachterin des Gerichtshofs gefordert, dass die Anbieter endlich auf so genannte Unisex-Tarife umstellen müssten, um den rechtlichen Vorgaben zur Gleichstellung gerecht zu werden.

                  Männer zahlen mehr für Kfz-Haftpflicht, Frauen für die Privatrente

                  Eigentlich hätten die Anbieter schon seit dem Jahr 2007 die eigenen Produktpaletten in geschlechtsneutrale Tarife umstellen müssen. Bisher sind die geschlechtsspezifischen Vertragsmodelle aber weiterhin nahezu flächendeckend üblich. So zahlen Frauen etwa beim Abschluss einer Kfz-Haftpflicht in der Regel weniger, weil durchschnittlich weniger Unfälle auf ihr Konto gehen. Da Frauen statistisch rund fünf Jahre länger leben als männliche Versicherungsnehmer, wirkt sich auch dies auf die Konditionen bei Policen aus. Während die Risiko-Lebensversicherung für die Damen günstiger als für die Herren ist, zahlen Kundinnen bei der privaten Rentenversicherung im Regelfall spürbar mehr als männliche Versicherte.

                  Für Ausnahmeregelungen will sich der Europäische Gerichtshof keinen Raum lassen, so kann den aktuellen Stellungnahmen entnommen werden. Für die deutschen Versicherer stellt das Gutachten, auf das sich der EuGH beruft, nach eigenen Aussagen einen „Angriff auf die Grundprinzipien der Versicherungswirtschaft“ dar. Erwartet wird beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, dass die Auswirkungen für die Versicherten negativer Art sein werden. Statt der bisher geltenden Beitragsgerechtigkeit werden viele Versicherungskunden zukünftig möglicherweise sogar wesentlich mehr zahlen müssen, heißt es diesbezüglich beim GDV zur Entscheidung aus Luxemburg.

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