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                  Union plant Auflagenkorrektur beim Wohn-Riester

                  - 23.02.2011

                  Innerhalb der vergangenen Jahre haben sich stetig mehr Verbraucher entschlossen, durch die Möglichkeiten im Bereich der staatlich geförderten Riester-Rente Maßnahmen als freiwillige, zusätzliche Absicherung fürs Alter in Angriff zu nehmen. Seit einiger Zeit kann das Modell in Form des Wohn-Riesters auch als so genannte Eigenheimrente für die Finanzierung von Wohneigentum eingesetzt werden. Aufgrund der vielfältigen Auflagen des Staates steigt die Nachfrage hier jedoch nicht so deutlich, wie sich die Experten dies wünschen würden. Die Fraktion der Union kündigte nun an, bei den Auflagen den Rotstift ansetzen zu wollen.

                  Mit diesem Vorhaben wollen CDU und CSU dafür sorgen, dass die Verträge für die Eigenheimrente für mehr Bürger in Frage kommen. Auch die Bausparkassen hatten bereits mehrfach Korrekturen des bestehenden Systems gefordert. Dazu gehörte etwa die Verzinsung der Zuschüsse, die Bausparer in diesem Fall vom Staat erhalten, weil diese im steuerlichen Zusammenhang zu Schwierigkeiten führen könnten.

                  Eigenheimrente soll für Bürger attraktiver werden

                  Probleme sehen die Finanz- und Sozialexperten der Fraktion von CDU und CSU in diesem Kontext bei der derzeitigen Regelung vor allem dann, wenn Wohn-Riester-Sparer zum Pflegefall werden oder aus beruflichen Gründen umziehen müssen und die vom Staat geförderte Immobilie entsprechend nicht mehr selbst nutzen können. Bei der Union spricht man in dieser Sache Klartext: Die Förderung soll eindeutig verbessert werden, damit der Wohn-Riester endlich für mehr Menschen im Lande attraktiv wird. Dass es momentan Bedarf für Nachbesserungen gibt, wird von der Union vor allem mit dem Verweis auf die damaligen Verhandlungen in der Großen Koalition quittiert.

                  Im Rahmen der Einführung der Förderung für den Eigentumserwerb sei es vor allem der Koalitionspartner SPD gewesen, der auf den Restriktionen bestanden habe. Bisher dürfen Immobilieneigentümer ihre Wohnung oder ihr Haus zwar nach einem Umzug vermieten. Spätestens jedoch in dem Moment, in dem sie erstmalig Rentenleistungen erhalten, muss die jeweilige Immobilie wieder vom Riester-Sparer bewohnt werden. Andernfalls müssen die Fördergelder vom Staat in voller Höhe erstattet werden.

                  Anstieg der Neu-Verträge in 2010 überschaubar

                  Diese Rückzahlung ist auch dann vorgesehen, wenn die Sparer aufgrund einer Pflegebedürftigkeit ins Heim kommen und aus diesem Grund ein Verkauf der geförderten Immobilie nötig wird. Umgangen werden kann dies nur, wenn das Geld ersatzweise in eine andere, ebenfalls Riester-geförderte Immobilie investiert wird. Die deutschen Bausparkassen versprechen sich von dem Vorstoß positive Effekte auf die Attraktivität des Modells Wohn-Riester. Im vergangenen Jahr 2010 stieg das Geschäft mit den Neukunden bei den Landesbausparkassen zwar um knapp unter fünf Prozent.

                  Doch nur 15 Prozent dieser Neuverträge stammte aus dem Wohn-Riester-Bereich. Die privaten Bausparkassen verbuchten sogar nur einen Zuwachs in Höhe von sieben Prozent bei der Eigenheimrente. Die möglichen Veränderungen könnten dem Wohn-Riester also vielleicht endlich auf die Sprünge helfen.

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