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Banken bekommen mehr Zeit für Berater-Mitteilungen an die BaFin
- 09.02.2011
Seit nunmehr fast drei Jahren suchen Politik, Verbraucherschützer und trotz aller Skepsis auch die Banken selbst nach einer Möglichkeit, wie man die Kunden in Zukunft vor falscher Beratung und daraus resultierenden Fehlentscheidungen beim Investieren der Ersparnisse schützen kann. Es hatte sich gezeigt, dass die Qualität der Beratung sowie die auch die Qualifikationen der Berater nicht immer optimal waren. Für die Bundesregierung soll es so bald wie möglich ein Register geben, in dem die Daten von Finanzberatern aufgeführt werden sollen, um Anleger zu schützen. Doch nun will man sich bei der Umsetzung dieses Konzeptes doch mehr Zeit als zunächst gedacht lassen.
Das bestätigen auch aktuelle Meldungen aus Berlin. Eigentlich sollten die Banken zügig Meldungen an die Bundesfinanzaufsicht BaFin machen, denen klar und deutlich zu entnehmen ist, über welche Erfahrungen und Qualifikationen die Mitarbeiter der Institute verfügen. Diese sollten bei der Behörde in einer neuen Datenbank zusammengefasst werden. Ein Jahr wollte die Politik den Banken als Zeitraum einräumen, um die geforderten Informationen bereitzustellen. Der geschlossene Protest der Banken in dieser Sache hat sich gelohnt. Denn nun teilte die Regierung mit, den zeitlichen Rahmen aufstocken zu wollen.
Mehr als 300.000 Berater sind betroffen
Die Banken sollen nun insgesamt eineinhalb Jahre Zeit haben, um die Angaben an die Behörde zu übermitteln, damit das umfangreiche Register über die Finanzberater bei der BaFin erstellt werden kann. Die Kritik der Bankenverbände bezog sich auf zwei Aspekte. Einerseits hielten sie die Fristen für zu eng gesteckt. Denn immerhin geht es um Daten zu mehr als 300.000 Beratern, die in Deutschland für die Kundenberatung zuständig sind.
Der zweite Kritikpunkt jedoch wiegt nach wie vor noch schwerer. So halten die Institute die Vorgaben im Rahmen des Anlegerschutzgesetzes für den falschen Weg. Der Nutzen für die deutschen Bankkunden, so zum Beispiel die Überzeugung von Heinrich Hassis, dem Präsidenten des Sparkassen-Verbands, verfehlten ihren eigentlichen Zweck. Für die Regierung aber ist der Gesetzesentwurf auch weiterhin der richtige Ansatz, um Sparern und Anlegern endlich mehr Rechte und Qualität zuteil werden zu lassen.
Entwurf soll Freitag verabschiedet werden
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages soll dem Entwurf schon am kommenden Freitag zustimmen, damit spätestens im Herbst 2012 alle Dokumente bei der Finanzaufsicht abrufbar sind. Später soll die Kontrollbehörde besser als bisher einschreiten können, wenn es zu einer Falschberatung kommt. Der Hintergrund der Fristverlängerung ist unter anderem darin zu sehen, dass die Banken mehr Zeit bekommen sollen, um ihre Mitarbeiter durch Fortbildungen besser auszubilden.
Werden weiterhin schlechte Ergebnisse gemeldet, können Berater im Ernstfall für maximal zwei Jahre gesperrt werden. Für die Banken sind die geplanten Vorgaben vorrangig eine hohe bürokratische Hürde, deren Sinn stark angezweifelt werden. Beziffert werden die Kosten für die Erstellung der Datenbank auf gut zwei Millionen Euro.
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