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Regierung sieht bei Dispozinsen keinen Grund zum Handeln
- 07.02.2011
Es ist unbestritten: Deutsche Bankkunden haben es im Vergleich zu ihren Leidensgenossen in vielen anderen Ländern nicht immer leicht. Die Politik in Deutschland hält sich mitunter deutlich stärker zurück, als es vielen Bürgern lieb wäre, wenn es darum geht, der Bankenbranche klare Vorgaben zu machen, wie sie sich ihren Kunden gegenüber zu verhalten haben. Eines der großen Reizthemen ist und bleibt die Berechnung von Gebühren für den Bezug von Bargeld an Fremdautomaten. Noch lauter werden die Diskussionen nur beim Thema der Zinsen bei den Dispositionskrediten, mit denen viele Institute auch weiterhin ordentlich Kasse machen.
Kunden, die ihren Kreditrahmen zum Girokonto in Anspruch nehmen, müssen sich bis auf wenige Ausnahmen damit arrangieren, dass die Hausbank weit höhere jährliche Zinssätze in Rechnung stellt, als dies bei normalen Darlehen eigentlich üblich wäre. Diese Arbeitsweise begründen die Banken damit, dass den Kunden die übliche Beantragung des Darlehens erspart bleibt und keine zusätzliche Bonitätsprüfung Bedingung für die Kreditnutzung ist. Das höhere Risiko wird also als Argument für die hohen Zinssätze angeführt.
Opposition fordert Vorgaben für Bankenbranche bei Dispositionskrediten
Schon seit einiger Zeit fordern die verschiedenen Vertreter aus der politischen Opposition eine klare Aussage in Form einer Obergrenze für die Dispokredit-Zinsen. In der Regierung will man von derartigen Richtlinien aber nichts wissen. Zumindest erst einmal nicht, wie nun abermals aus einer Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des SPD-Politikers Sieling vom Wochenende zu entnehmen war.
Der sozialdemokratische Abgeordnete hatte erneut kritisiert, dass die Banken sich bei den Dispozinsen nicht am bestehenden Leitzins-Niveau der Europäischen Zentralbank orientierte, sondern stattdessen lieber ein eigenes Zinssüppchen kochen. Während die Regierung nur müde mit dem Zeigefinger droht und duldet, dass Kunden Zinssätze in Höhe von nur knapp unter der 20-Prozent-Grenze zugemutet würden.
Verbraucherschutzministerium-Studie soll Klarheit zu tatsächlichen Kosten bringen
Gänzliche Zurückhaltung herrscht in der Bundesregierung dann am Ende aber doch nicht vor. Zwar sieht das Finanzministerium keinen Grund für ein Einschreiten. Dafür jedoch hat die Ministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner, über ihr Ministerium erst kürzlich eine neue Studie zu den Dispozinsen in Auftrag gegeben. Aigner hatte in den vergangenen Monaten immer wieder zu bedenken gegeben, die deutschen Banken dürften die Dispozinsen nicht in maßloser Form dazu nutzen, sich ungeachtet der bestehenden EZB-Vorgaben zu sanieren.
Im Rahmen der Studie des Verbraucherschutzministeriums will die CSU-Politikerin nun vor allem eines herausfinden: Wie kommen die hohen Zinssätze eigentlich zustande? Den Banken könnten also möglicherweise schon bald die Argumente ausgehen, weshalb sie wie gehabt an den hohen Zinssätzen bei den Dispositionskrediten festhalten. Bis dahin jedoch wird weder die Regierung noch eine der deutschen Kartellbehörden etwas gegen die hohen Kosten für die Kunden unternehmen, so geht aus den Antworten auf die Anfrage des SPD-Abgeordneten Sieling eindeutig hervor.
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2011-02-07, 15:25
nervier
Die Bundesregierung will aber nichts gegen horrende Dispozinsen tun."
Bei der Antwort der schwarz-gelben Bundesregierung auf auf eine kleine Anfrage der SPD bezüglich der horrenden Dispozinsen
- „Zinsvereinbarungen können von den Parteien grundsätzlich frei getroffen werden " und "Trotz der Proteste gegen ein solches Geschäftsgebaren sieht die Bundesregierung keinerlei Veranlassung, im Sinne der Verbraucher einzugreifen. " -
bin ich tief erschüttert, verärgert und entsetzt !
Wofür sind unsere in "Amt und Würden" gewählten und von uns bezahlten Volksvertreter da, wenn sie nicht nicht als Vertragspartner für unsere Belange zu gebrauchen sind.
Nicht umsonst habe ich als Teil des Souveräns in die Vertragsbedingungen die Klausel, für mein Wohl tätig zu werden, mit aufgenommen und mir dies per bindenden Amtseid schwören lassen.
Wenn dieser von mir, - dem Souverän und Auftragsgeber - ins Amt gewählte Auftragsnehmer nicht in der Lage ist, meine Interessen und Standpunkte den Banken gegenüber richtig zu vertreten, sehe ich dies als eklatante Vertragsverletzung an und erkläre das Vertragsverhältnis für mich als beendet.
Diese an den Tag gelegte ungeheuerliche Arroganz dem Souverän gegenüber, seine Bedürfnisse und Wünsche ohne Rücksprache (z.B. über Volksabstimmung) eigenherrlich zu ignorieren und selbst festlegen zu wollen, was für den Souverän richtig zu sein hat, sprengt die Grenzen des noch Erträglichen.
Da wundern mich auch die arroganten Antworten der von mir angeschriebenen Banken bezüglich ihres Dispo-Zinswuchers nicht mehr!
Man hat ja den offiziellen Vertragspartner des Volkes auf seine Seite gebracht und strafrechtliche Folgen müssen somit nicht mehr befürchtet werden.
Ich persönlich empfinde diese Kumpanei meiner Volksvertreter mit den Banken und die vertragswidrige Abgabe der Finanzhoheit an das Bankengewerbe als nicht mehr hinnehmbaren Amtsmißbrauch.
Liebe schwarz-gelbe Bundesregierung als derzeitiger Auftragsnehmer meiner Interessensvertretung, wenn ihr demnächst wieder um Vertragsverlängerung ersucht, wird die Liste Eurer von mir empfundenen Vertragsverletzungen Gegenstand der Erörterung sein.