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Bankberatung bleibt ein heißes Eisen
- 18.01.2011
Der Bedarf für Geldanlagen bei den deutschen Bürgern ist durchaus da. Denn nicht ohne Grund gelten die Deutschen als Menschen, die genau wissen, wie wichtig Rücklagen sind. Das Problem für die Verbraucher liegt denn auch nicht in der mangelnden Bereitschaft, die eigenen Ersparnisse für sich arbeiten zu lassen, sondern darin, dass es noch immer bei vielen Anlageprodukten an der nötigen Transparenz fehlt. Und das, obwohl sich die Verbraucherschutzministerin Aigner bemüht, durch neue Vorgaben endlich bessere Rahmenbedingungen zu erreichen. Bisher jedoch mit eher geringem Erfolg.
Umstritten ist nach wie vor der so genannte Beipackzettel. Minister Ilse Aigner hatte schon vor Monaten gefordert, die Banken und die zahlreichen anderen Anbieter von Geldanlagen müssten möglichst aus freien Stücken besser und nachvollziehbarer als noch in der Zeit der Krise neben den bestehenden Vorteilen einer Geldanlage auch die Risiken für die Verbraucher in den Mittelpunkt der Informationsbroschüren rücken. Wenig später waren erstmalig die Pläne zu gesetzlichen Auflagen in den Medien aufgetaucht. Denn mit gutem Willen allein lassen sich Institute nicht überreden.
Fehlende Richtlinien für die Produktdarstellung
Schwierig gestaltet sich die Lage für die Verbraucher deshalb, weil die Anbieter von Geldanlagen bisher keine klaren rechtlichen Richtlinien einzuhalten haben, die ihnen vorschreiben, in welcher Weise die Anlagemodelle präsentiert werden müssen. Noch gibt es keine Urteile von Seiten des Bundesgerichtshofs in dieser Sache. Dass die Anbieter Spielräume nutzen, um ihre Positionen im Wettbewerb zu verbessern, ist im Grunde nur menschlich, auch wenn dies den Anlegern im Schadensfall nicht wirklich weiterhilft.
Kritisiert wird von Anlegervertretern, dass bei der Bankberatung weiterhin oftmals mit unüberschaubar langen Prospekten gearbeitet wird, in denen mit Fachbegriffen eher für Verbraucherverwirrung denn für klare Verhältnisse gesorgt wird. Auf diese Weise werden Produkteigenschaften verschleiert, so manche falsche Entscheidung wird folgend getroffen. In der Politik versteht man mitunter sogar die Arbeitsweise der Berater. Diese halten sich im Prinzip nur an die Vorgaben ihrer Arbeitgeber, wenn sie in erster Linie die positiven Aspekte hervorheben.
Beipackzettel sollen bald für Klarheit sorgen
Dennoch will Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner nicht länger auf Grundsatzurteile warten und mit den neuen Beipackzetteln endlich für den unerlässlichen Zwang zur Transparenz sorgen. Doch noch ist unklar, wann das neue Gesetz endlich in welcher Form in Kraft treten soll. Experten sehen zudem das Problem, dass die Infoschreiben mit einem Umfang von maximal drei Seiten weniger fortschrittlich seien, als die Politik und Verbraucher sich dies wünschen.
Die Banken und Dienstleister haben schon bei früheren Regelungen erkennen lassen, wie einfallsreich sie sind, wenn es darum geht, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und Vorschriften zu umschiffen. Die Forderung an die Politik: Die Richtlinien für die Beipackzettel müssten so detailliert wie möglich ausfallen, um den Banken die Chance zum Tricksen zu nehmen. Das forderte zuletzt auch der Bundesrat.
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