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                  Experten raten zur Vorsicht bei EU-Einlagensicherung

                  - 10.01.2011

                  Eineinhalb Wochen sind vergangen, seit die neue Vorgabe der Europäischen Union hinsichtlich der so genannten gesetzlichen Einlagensicherung in Kraft getreten ist. Die neue Richtlinie soll für einen noch besseren Schutz der Anleger in der EU sorgen, damit im Fall einer erneuten Krise weniger Risiken für Sparer bestehen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass das System durchaus Probleme mit sich bringt. Etwa dann, wenn es an die Umsetzung im Ernstfall geht und die Hausbank ihren Sitz im Ausland hat. Für die Kunden kann dies in Sachen Einlagenschutz mitunter mit Komplikationen verbunden sein.

                  Eigentlich sollte die neue Regelung vor allem dafür sorgen, dass die EU-Bürger endlich bessere Chancen erhalten, um auch jenseits der eigenen Landesgrenzen von guten Konditionen bei Geldanlagen profitieren zu können. Gleiche Bedingungen bei der Einlagensicherung sollten Anleger europaweit gegen Ausfälle ohne jedweden Selbstbehalt absichern. Die Obergrenze in Höhe von 100.000 Euro wäre für die allermeisten Kunden denn wohl auch ausreichend. Auch die zeitnahe Erstattung der Rücklagen nach spätestens 30 Tagen scheint auf den ersten Blick durchweg sinnvoll.

                  Durchsetzung des Anspruchs kann mühsam sein

                  Experten raten Anlegern aber dennoch dazu, sehr gewissenhaft zu prüfen, bei welcher Bank sie ihre Ersparnisse investieren. Gerade bei den Instituten aus dem Ausland könnte es im Ernstfall schwierig werden, die eigenen Ansprüche gegen das jeweilige Bankenhaus durchzusetzen. Mit allzu großer Hektik sollten Anleger also besser nicht auf positive zinsliche Veränderungen auf dem Markt reagieren. Ratsam ist ein reflektiertes Prüfen der neuen Angebote, selbst wenn diese noch so lukrativ erscheinen.

                  Ohnehin richtet sich keineswegs jedes Institut innerhalb der Europäischen Union nach den Vorgaben aus Brüssel. Wissen sollten Anleger in spe aber zudem, dass selbst im Inland nicht jedes Produkt auf Basis der EU-Einlagensicherung angeboten wird. So sind es in Deutschland beispielsweise die so genannten Genossenschaftsbanken und die Sparkassen, die sich auch weiterhin nicht an der neuen EU-Vorgabe orientieren wollen. Schlechter stehen die Anleger deshalb aber nicht als Kunden da.

                  Sparkassen ohne gesetzlichen Einlagenschutz

                  Denn die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken sichern die Gelder ihrer Sparer über eigene Systeme zur Einlagensicherung ab. Genannt werden diese Systeme Institutssicherung. Über diese Systeme haften die Institute untereinander den Kunden angeschlagener Häuser gegenüber, statt auf die finanzielle Unterstützung des Staates zu setzen. Problematisch würde es hierbei jedoch, wenn das gesamte System in wirtschaftliche Schieflage gerät, so dass viele Insolvenzen einzelner Sparkassen oder Volksbanken auftreten könnten.

                  Im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung handelt es sich bei der besagten Institutssicherung des Bankenverbunds um eine freiwillige Regelung, durch die für Anleger kein rechtlich abgesicherter Anspruch der Bank gegenüber entsteht. Doch auch bei der gesetzlichen Regelung kann es bei allzu reger Inanspruchnahme zu Problemen kommen, weil die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, die für Ausfälle aufkommt, ebenfalls Grenzen hat.

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