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                  2011 - höhere Einlagensicherung, Transparenz bei Automatengebühren

                  - 03.01.2011

                  Wichtige Änderungen 2011 bezüglich der Banken für Verbraucher:

                  Einlagen bis 100.000 Euro gesetzlich abgesichert

                  Das derzeit niedrige Zinsniveau wird für die meisten deutschen Anleger vor allem bedeuten, dass sie wahrscheinlich wie gehabt an ihrer verhaltenen Investitionseinstellung festhalten werden. Die Folge könnte sein, dass die zuletzt beliebten Tagesgeldkonten das beliebteste Investitionsmodell bei den Bankkunden bleiben werden. Auf jeden Fall als positiv zu vermerken ist der neue Richtwert in Form der so genannten gesetzlichen Einlagensicherung. Diese stieg mit dem Jahresbeginn von vormals 50.000 auf nun 100.000 Euro je Anleger, die Auszahlungsfrist wurde auf maximal 30 Tage gekürzt.

                  Banken nennen Abhebungsgebühren am Automaten seit 15. Januar

                  Seit dem 15. Januar ist es zu einer Änderung der Gebühren gekommen, die von Instituten von Fremdkunden verlangt wird. In diesem Punkt hatte es über Monate hinweg nicht gerade zufriedenstellende Diskussionen gegeben, weil sich verschiedene Bankenverbände nicht auf ein einheitliches Gebührenmodell bei Fremdnutzung einigen konnten. Entlastet werden sollen die Kunden nun wenigstens insofern, dass sie seit dem 15. Januar ausdrücklich am Automaten über die anfallenden Kosten informiert werden sollen.

                  Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken wollen in Zukunft im Höchstfall 1,95 Euro für die Bargeldabhebung durch Kunden anderer Institute berechnen. Ob und wann die öffentlichen Banken nachziehen werden, steht bisher noch in den Sternen. Darauf müssen die Verbraucher vermutlich ebenso lange warten wie auf die ersehnte Verbesserung der Geldanlage-Zinssätze.

                  Banken müssen ab Frühjahr Risiken und Kosten für Anlageprodukte nennen

                  Doch es gibt noch andere Verbesserungen für das neue Jahr 2011. Eine wichtige Veränderung soll die Pflicht zur einheitlichen Darstellung von Anlagerisiken und Kosten bei den verschiedenen Finanzprodukten sein, an die Anbieter ab Frühjahr gebunden sein werden. Diese Richtlinie soll dafür sorgen, dass Kunden besser als bisher informiert sind und erkennen können, welche Produkte ihren Bedürfnissen am ehesten gerecht werden.

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