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Kauf von Daten-CDs für den Fiskus ein großer Erfolg
- 21.12.2010
Bekanntlich waren die in diesem Jahr angebotenen Daten-CD aus der Schweiz und Liechtenstein nicht die ersten Angebote an den Staat, um auf diesem Wege Steuersündern das Handwerk legen zu können. Doch selten zuvor war so heftig und medienwirksam darüber diskutiert worden, ob es dem Bund und den Ländern erlaubt sein könne, solche Angebote anzunehmen, um so die Steuerkasse aufzubessern.
Das Problem: Aus rechtlicher Sicht handelt es sich zumindest um eine Grauzone, denn in den besagten Ländern ist die Weitergabe verboten. Aus rein finanzieller Sicht hat sich der Ankauf jedenfalls gelohnt. Das zeigen die aktuellen Zahlen bezüglich der Datenträger mit den Daten von etlichen deutschen Bankkunden, die ihr Geld auf Konten im Ausland vor dem deutschen Fiskus in Sicherheit bringen wollten. Aktuellen Berichten zufolge hat der Staat bis zum heutigen Tage gut 1,8 Milliarden Euro eingenommen durch den Ankauf.
1,6 Milliarden Euro als Nachzahlungen von Steuersündern
Schon am vergangenen Samstag war in einem Artikel im Spiegel berichtet worden, die deutschen Finanzämter würden noch bis zum Endes dieses Jahres insgesamt etwa 1,6 Milliarden Euro eingenommen haben. Für 2011 gingen die bis dato nicht veröffentlichen Rechenmodelle, die dem Artikel zugrunde lagen, zunächst von zusätzlichen 200 Millionen Euro für die Fiskus in Form von Nachzahlungen aus. Allen Diskussionen zum Trotz war der Ankauf für den Staat also die richtige Entscheidung.
Zumal es sich bei den Einnahmen nur um den sprichwörtlichen Tropfen auf dem heißen Stein handelt. Die 1,8 Milliarden Euro stehen einem Gesamtvolumen in Höhe von bis zu 300 Milliarden Euro gegenüber, das deutsche Steuerzahler nach Aussagen von Finanzexperten auf Konten oder in Form von Geldanlagen und den anfallenden Erträgen bei ausländischen am Finanzamt vorbei aufbewahren und erzielen. Den Mindestausfall für den Staat beziffern Experten auf 250 Milliarden Euro.
Strengere Regelungen für Straffreiheit bei Steuersünden
Allein in den vergangenen zehn Jahren sollen gut 100 Milliarden Euro nicht versteuert worden sein. Erst nach dieser Frist sind Steuerangelegenheiten dieser Art verjährt. Es gibt also noch reichlich Spielraum für die Finanzbehörden, sollten in Zukunft weitere CDs angeboten werden. Sollte dies der Fall sein, würde sich die Lage für die Steuersünder zudem möglicherweise deutlich ernster gestalten.
Denn das deutsche Bundeskabinett hat Anfang dieses Monats einen Gesetzentwurf beschlossen, der dafür sorgt, dass Steuerzahler im Falle von Steuerdelikten nur noch dann straffrei davon kommen, wenn sie der zuständigen Behörde lückenlose Informationen zu ihrer Steuerlage zukommen lassen. Und zwar in Eigeninitiative und nicht erst dann, wenn die Behörden Prüfungen anmelden.
An einem Punkt ändert der Erfolg der CD-Käufe aber nichts: Auch wenn es zahllose Selbstanzeigen und Nachzahlungen gegeben hat, kritisieren Datenschützer, dass es eher generelle rechtliche Veränderungen geben müsse. Der Staat dürfe nicht als Käufer illegal erworbener Daten in Erscheinung treten.
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