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                  BAG entscheidet: Leiharbeitsverträge bei christlichen Gewerkschaften nicht rechtens

                  - 16.12.2010

                  Stellte man in Umfragen die Frage, bei welchen Arbeitgebern Bürger besonders faire Konditionen in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter erwarten, wären die christlichen Gewerkschaften aller Wahrscheinlichkeit ganz weit vorne zu finden. Umso überraschender wird von vielen Verbrauchern vermutlich das Urteil des Erfurter Bundesarbeitsgerichts aufgenommen. Das BAG entschied aktuell, dass die Verträge vieler Leiharbeiter, die für die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen arbeiten, nichtig sind.

                  Der Grund für diese Entscheidung: Die CGZP darf aus Sicht der Richter keine Tarifverträge abschließen. Wie viele Berufstätige genau von der Entscheidung betroffen sind, wird sich in den kommenden Monaten wohl erst noch herausstellen müssen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geht momentan davon aus, dass die Entscheidung für bis zu 280.000 Menschen in Leiharbeit relevant sein könnte. Das Resultat könnte nun sein, dass die Leiharbeitnehmer zukünftig einen Anspruch auf den gleichen Lohn haben wie Arbeitnehmer, die zur Stammbelegschaft gehören.

                  CGZP hätte keine Tarifverträge abschließen dürfen für Leiharbeiter

                  Bezug nahmen die Richter auf das Equal-Pay-Gebot, dem zufolge Lohngleichheit bestehen muss, sofern keine eigenen Tarifverträge abgeschlossen wurden mit den Arbeitnehmern in Leiharbeit. Doch eben solche Verträge dürfe die Tarifgemeinschaft gar nicht anbieten, heißt es in der Entscheidung das BAG. Genauer gesagt hätte die CGZP keine Spitzenorganisation ins Leben rufen dürfen, die sich ausnahmslos mit dem Bereich der Leiharbeit befasst. Weitere Probleme sah das Gericht in der rechtlichen Gültigkeit der Satzung des bestehenden Dachverbandes.

                  Ein ernstes Dilemma für die selbst betitelten christlichen Gewerkschaften, die seit dem Jahr 2002 in der Tarifgemeinschaft zusammengeschlossen sind. Immerhin hatte sie sich eigens mit dem Ziel der Ausarbeitung branchenübergreifender Verträge für Leiharbeitsfirmen gegründet. Neben Verdi hatte auch das Land Berlin in der Vergangenheit den Vorwurf geäußert, die CGZP sei einerseits nicht sozialmächtig genug und zwinge den Arbeitnehmern in Leiharbeit außerdem Verträge mit Dumpinglöhnen auf.

                  Experten sprechen von klarer Entscheidung gegen Dumpinglöhne

                  Nun könnte es rückwirkend ganz schön teuer werden. Denn neben den Arbeitnehmern könnten auch die Sozialversicherungen auf einer Nachzahlung bestehen. Dies wäre zumindest dann zu befürchten, wenn das BAG zu einer formalen Entscheidung kommt. Bisher beziehen sich die Richter noch auf ein anderes Verfahren vor dem Berliner Arbeitsgericht.

                  Sollte am Ende tatsächlich der Anspruch auf gleiche Löhne bestätigt werden, erwarten Experten Gesamtkosten von bis zu drei Milliarden Euro, die nachträglich an die Sozialversicherungen und die Leiharbeitnehmer gezahlt werden müssen. Doch dies wäre vermutlich nicht die einzige Folge eines endgültigen Urteils in dieser Sache. Aus Sicht von Arbeitsrechtlern könnte zumindest in Berlin erneut eine Debatte über die zu zahlenden Mindestlöhne bevorstehen.

                  Ganz abgesehen von den Auswirkungen auf die Leiharbeit als solche. In jedem Fall ist die Meinung des Gerichts eine wichtige Unterstützung der Leiharbeiter, die trotz der vielen Tausend Arbeitsplätze in Deutschland bisher kaum eine Lobby haben.

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