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Banken nennen ab Januar ausdrücklich Automatengebühren
- 07.12.2010
Heben Kunden bei einer anderen Bank als der Hausbank Geld am Automaten ab, ist der Blick auf die Kontoauszüge oftmals mehr als unerfreulich aus. Denn die Banken lassen keine Gelegenheit aus, um Kunden anderer Institute teils ordentlich zur Kasse zu bitten. Doch alle Kritik der Verbraucherschutzministerin und der Verbraucherzentralen konnte die Bankenbranche nicht zu einer Abkehr bewegen. Ab Mitte Januar 2011 müssen die Banken aber nun wenigstens endlich Kunden vor dem Abhebung über die Kosten informieren.
Stichtag für die neue Informationspolitik ist der 15. Januar. Ab diesem Termin sind die Banken verpflichtet, Kunden genau darüber in Kenntnis zu setzen, welche Gebühren erhoben werden, wenn sie mit ihrer EC-oder Kreditkarte am Automaten einer anderen Bank Bargeld beziehen wollen bzw. müssen, weil ihre Hausbank vor Ort keinen Zugang zu einem eigenen Automaten anbieten kann. Betroffen von diesen in vielen Fällen beträchtlichen Gebühren sind gerade die Kunden kleinerer Direktbanken, die selbst nicht über ein Automatennetz verfügen.
Gebühren müssen am Automaten ausgezeichnet
Genannt werden müssen die erhobenen Gebühren letzten Endes noch vor der Ausführung der Abhebung. Bis alle Institute die Systeme umgestellt haben, damit die Kosten dem Automaten-Display entnommen werden können, müssen durch die Banken wenigstens entsprechende Aufkleber an den Terminals angebracht werden. Diese Infos sind für Kunden vor allem aus einem Grund von großer Bedeutung.
Die Entscheidung, welchen Anteil an der Nutzungsgebühr an die Kunden weitergereicht wird, lag in der Vergangenheit bei den Banken selbst, denen Mitbewerber Kosten in Rechnung stellten. Zukünftig jedoch werden die Institute die mitunter erheblichen Gebühren in voller Höhe ihren Kunden aufbürden. Auf diese Weise reduzieren die deutschen Banken ihre eigenen Ausgaben. Ab dem kommenden Jahr ist also damit zu rechnen, dass Kunden auf den Kontoauszügen noch höhere Kosten für die Fremdautomaten-Nutzung finden werden.
Verbraucherschützer halten Regelung für nicht ausreichend
Für Verbraucherschützer ist diese neue Regelung nicht ausreichend, um die Verbraucher gegen hohe Nebenkosten zu schützen. Doch zu einer Einheitsregelung ließen sich die verschiedenen Bankenverbände leider nicht bewegen. Kunden haben nun wenigstens insofern die Kostenkontrolle, dass sie entscheiden können, ob sie das regionale Automatenangebot wirklich nutzen wollen oder aufgrund der zu erwartenden Kosten doch lieber eine weitere Wegstrecke auf sich nehmen, um bei einer günstigeren Bank Bargeld abzuheben.
Einzig die Privatbanken im Lande konnten sich bisher auf eine Pauschalgebühr in Höhe von 1,95 Euro pro Abhebungsvorgang am Fremdautomaten einigen. Immerhin hier haben Kunden die Chance, durch kluge Automatenauswahl nicht mehr als nötig auszugeben. Denn früher fielen nicht selten Gebühren von fünf Euro oder sogar mehr an.
Fürs neue Jahr bedeutet die Kennzeichungspflicht für Verbraucher also in erster Linie, auch in diesem Punkt mehr Wert auf ausführliches Vergleichen der Konditionen zu legen. Bei den Sparkassen kann es für fremde Kunden weiterhin ziemlich teuer werden.
Fragen zu Banken nennen ab Januar ausdrücklich Automatengebühren
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2010-12-10, 13:19
Matze
2010-12-09, 15:48
Monika Herbers
Wenn man wirklich Bargeld braucht und vor einem Automaten steht, hat man nämlich in der Regel keine Zeit/Gelegenheit, noch lange "billigere" Geldautomaten zu suchen.