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                  Nicht vergessen: Freistellungsaufträge rechtzeitig stellen

                  - 02.12.2010

                  Es fällt den deutschen Anlegern momentan nicht unbedingt leicht, Anlagemodelle auf dem Markt ausfindig zu machen, mit denen sich nach Abzug der Inflationsrate unterm Strich wirklich etwas verdienen lässt. Das allein ist schon ein Ärgernis, das die Bürger in den üblichen Umfragen zum Ende eines jeden Jahres zum Ausdruck bringen. Umso unverständlicher ist es dabei jedoch, dass viele Verbraucher nach wie vor versäumen, ihren so genannten Freistellungsauftrag frühzeitig sorgfältig auszufüllen und letztlich auch einzureichen.

                  Verwunderlich ist diese Tatsache insbesondere deshalb, weil Verbraucherschützer und Finanzprofis schon seit Monaten keine Gelegenheit auslassen, um die Wichtigkeit des Auftrages hervorzuheben und die Abgeltungssteuer in das Bewusstsein der Sparer zu bringen. Dass die Kunden jedoch zu wenig Zeit für die Ausführung haben, kann zumindest in diesem Punkt ausnahmsweise einmal nicht beklagt werden. Denn selbst kurzentschlossen kann der Freistellungsauftrag noch gestellt werden. Zeit haben Verbraucher nämlich noch bis zum Ende eines jeden Jahres.

                  Banken informieren nur noch selten

                  Für viele Anleger besteht das Problem darin, dass Banken und Dienstleister der Finanzbranche inzwischen auch bezüglich des Freistellungsauftrages Abstriche in Sachen machen. Vielerorts war es früher noch gang und gäbe, dass Banken ihre Kunden auf die Möglichkeit des Auftrags hinwiesen, wenn Neukunden ein Konto eröffneten. Heute aber verzichten viele Unternehmen auf diese Entgegenkommen und belassen es lieber dabei, lediglich das erforderliche Formular zu überreichen, ohne den Kunden die nötige Aufklärung zugute kommen zu lassen.

                  Die Folgen können durchaus erheblich sein. Denn neben dem nach wie vor erhobenen Solidaritätsbeitrag müssen Anleger die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent entrichten, wenn sie durch Investitionen in Kapitalanlagen Erträge erwirtschaften. Hinzukommt möglicherweise die Kirchensteuer. Um die Möglichkeit einer Befreiung von der Steuerzahlung wissen bis heute viele Bürger gar nicht.

                  Freistellungs-Verzicht kostet Sparer zusätzlich Rendite

                  Eine durchaus unerfreuliche Sache, denn die Einsparungen sind je nach Familienstand ordentlich. Verheiratete Sparer können pro Jahr Erträge in Höhe von 1.602 Euro über den Freistellungsauftrag geltend machen, für Singles liegt die Obergrenze entsprechend bei der Hälfte, also bei immerhin noch 801 Euro. Natürlich sind solche Summen als Rendite aus Kapitalvermögen für die Mehrheit der Bürger kaum erreichbar pro Jahr. Doch in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten lohnt es sich ohne Frage, selbst geringere Erträge von der Steuer befreien zu lassen.

                  Dass die Verdienstmöglichkeiten bei den meisten Geldanlagen aktuell eher gering sind, spricht einmal mehr für die Einreichung des Antrags auf die Befreiung, um die Gewinne nicht grundlos weiter zu senken. Der Aufwand für die Bankkunden hält sich in Grenzen. Sie müssen im Grunde lediglich ihr Freistellungsformular ausfüllen und anschließend bei der Bank einreichen, bei der sie ihre Ersparnisse verwalten oder ein normales Sparkonto führen.

                  Geschieht dies nicht, wird die Abgeltungssteuer von den Banken einbehalten und unmittelbar an den Fiskus überwiesen.

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