- Blogrolle
- Ansahl Versicherungsblog
- Manfreds PKV-Makeleien
- Versicherungen News
- Kredit Engel-News
- Portal Optimal absichern
Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

Blog
Verbraucherzentralen gehen mit Beratungsprotokollierung hart ins Gericht
- 22.11.2010
Als die deutsche Verbraucherschutzminister Ilse Aigner in ihrer Aufgab als Bundesminister die Einführung einheitlicher Beratungsprotokolle auf den Weg brachte, hofften viele Kunden darauf, dass ihre Rechte den Banken gegenüber endlich stärker geschützt würden. Denn die vergangenen Jahre hatten deutlich gemacht, dass es in Deutschland im Bereich des Anlegerschutzes und des Verbraucherschutzes im Finanzsektor allgemein einige Nachholbedarf gab. Immer wieder mussten Kunden nach einer Investitionsentscheidung miterleben, dass sie trotz eines anfänglichen guten Gefühls falsch beraten worden waren.
Die neuen Protokolle, die Dienstleister zum Schutz der Verbraucher seit einiger Zeit ausfüllen müssen, sollten diesbezüglich eigentlich für eine Besserung des Verbraucherschutzes Sorge tragen. Was zunächst positiv klingt, erweist sich mit Blick auf eine neue Studie der deutschen Verbraucherzentralen als Trugschluss. Wieder einmal zeigt sich, dass rechtliche Neuregelungen nur dann erfolgreich sein können, wenn nach der Schaffung neuer Standards auch entsprechende Kontrollen stattfinden.
In einer offiziellen Erklärung geht der Verbraucherzentralen Bundesverband vzbv nun sogar so weit, dass die Protokollierung der Beratungsgespräche eher die Banken und Dienstleister schützt als die Kunden, zu deren Wohl die Pflicht überhaupt erst eingeführt worden. Die Banken im Lande sichern sich bisher durch die Schriftstücke als eher gegen etwaige Risiken bei der Haftung ab, als dass die Anleger gegen eine mögliche Falschberatung geschützt werden, so die Feststellung des vzbv.
Einen wesentlichen Grund für die problematische Situation der Verbraucher sehen die Experten der Verbraucherzentralen darin, dass es an der nötigen Aussagekraft der abgefragten Informationen für die Protokolle mangelt. Dass die Daten nur in schematisierter Art und Weise aufgelistet werden, halten die Fachleute der Verbraucherzentralen also für nicht ausreichend.
Die Vorschriften von Seiten der Politik für die Gestaltung seien zu vage, als dass mit ihnen eine wirkliche Verbesserung des Kundenschutzes erzielt werden könnte. Für die eigene Studie haben die Spezialisten der Verbraucherzentralen erneut 61 Beratungsprotokolle einer eingehenden Analyse unterzogen. Die Auswertung ergab, dass die Dokumente grundsätzlich nicht dazu geeignet seien, damit Kunden im Schadensfall vor Gericht Ansprüche auf Schadenersatz durch falsche Beratung durchsetzen können.
Protokolle eher Schutz für Banken als für Kunden
Mindestens genauso schlimm: 49 der untersuchten Protokolle dienen vor allem den Banken, die sich durch die Formulare sozusagen einen Freifahrtschein in Sachen Haftung besorgen, indem sie gesonderte Klauseln in die Protokolle aufnehmen. Welche Ansprüche Kunden jedoch an Anlagemodelle stellen oder welche Risiken sie für welchen Zeitraum einzugehen bereit sind, wird in vielen gar nicht abgefragt.
Bezüglich der Investitionen verzichten viele Banken in der Erstellung ihrer Protokolle außerdem auf die Frage nach den monatlichen Fixkosten, die bei der Produktauswahl wenigstens ebenso wichtig wie die Einnahmen sein sollten, um die ideale Geldanlage ausfindig machen zu können.
Darüber hinaus fehlt es fast bei alle analysierten Protokollen an einer Begründung für das Empfehlen eines bestimmten Produktes. Weiterhin fehlen auch Informationen zu den Provisionen, die für die Vermittlung einer Geldanlage in Rechnung gestellt werden. Nach Einschätzungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wurde das Ziel des neuen Gesetzes also nicht einmal ansatzweise erreicht. Ohne schärfere Kontrollen gibt es also scheinbar keinen besseren Verbraucherschutz.
Fragen zu Verbraucherzentralen gehen mit Beratungsprotokollierung hart ins Gericht
Wann können Sie die Risikolebensversicherung kündigen?
Autoversicherung berechnen
Neuer ETF für Banken - Kurz notiert
Erste Banken lenken bei Automatengebühren ein - Kurz notiert
Drohende Kreditklemme: EBA warnt Banken - Kurz notiert
Lebensversicherungen zahlen an Kunden nach erfolgreicher Sammelklage
Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.