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Nicht nur berechtigte Forderungen können zum Schufa-Eintrag führen
- 07.11.2010
Es ist schon eine wirkliche Krux mit dem Verhältnis zwischen Verbrauchern und den Banken sowie vielen Unternehmen aus anderen Branchen. Selbst wenn sich die Kunden keiner Schuld bewusst sind, können sie Gefahr laufen, ernste Probleme zu bekommen. Gemeint ist in diesem Zusammenhang eine Schwierigkeit bezüglich der Einträge bei der Schufa und anderen Auskunfteien, die für Verbraucher bei der Beantragung eines Kredites oder beim Abschluss eines Mietvertrages ein erhebliches Hindernis darstellen können.
Fragt man Bürger danach, wie solche Einträge entstehen, sind sich die Verbraucher sicher: Einträge bei Schufa und Co. hat nur derjenige zu befürchten, der laufende Kreditverpflichtungen nicht bedienen kann oder seine Rechnungen beim Telekommunikationsdienstleister und anderen Firmen nicht bezahlt hat. Doch diese Meinung ist wie so häufig nur die halbe Wahrheit, wie Verbraucherschützer aktuell in aller Deutlichkeit betonen.
Denn durchaus können auch unberechtigte Forderungen gegen den Verbraucher zu Komplikationen führen.
Wie dies kommen kann, soll im Folgenden erläutert werden: Die Situation ist vielen Verbrauchern wohlbekannt: In schöner Regelmäßigkeit landen Rechnungen für etwaige Gewinnspiele oder angebliche Verträge mit Lottoanbietern im Briefkasten, um die man nicht gebeten hat. Mehrheitlich landen diese Schreiben – im Grunde zurecht – unberücksichtigt und vor allem unbezahlt im Altpapier. Doch auch wenn es das gute Recht der Verbraucher ist, die fordernden Schreiben keines Blickes zu würdigen, unerfreuliche Konsequenzen kann dieses Verhalten dennoch haben.
Vorsicht bei mehrfacher Mahnung vom Inkassounternehmen
Die kriminellen Machenschaften gehen oftmals so weit, dass die Unternehmen die Forderungen sogar an ein Inkassobüro abtreten, so dass weitere finanzielle Forderungen ins Haus stehen, die natürlich ebenfalls nicht berechtigt sind und deshalb auch nicht bezahlt werden. Am Ende dieses Szenarios stehen nicht nur hohe Gesamtkosten, sondern mitunter eben auch Einträge bei den Auskunfteien, von denen die Verbraucher erst erfahren, wenn sie ein neues Konto eröffnen möchten oder eine neue Wohnung beziehen möchten.
Komplette Ignoranz sollte also hinsichtlich der Mahnungen von unbekannten Unternehmen und vor allem von den besagten Inkassounternehmen nicht vorherrschen. Die anfänglichen Schreiben sind in der Tat vergleichsweise harmlos. Reagieren sollten und Müssen die Bürger auf Rat der Verbraucherschützer aber spätestens auf die Mahnbescheide eines Gerichts, denn auch vor diesem Schritt schrecken die Täter vielfach nicht zurück.
Seit Frühjahr dieses Jahres hat sich die Position der Verbraucher in diesem Kontext sogar noch verschlechtert. Neuerdings ist die Übermittlung von Kundendaten an die Auskunfteien bereits nach zweimaliger Mahnung in schriftlicher Form zulässig, sofern die Adressaten der Mahnschreiben keine Reaktion gezeigt haben. Leider ist diese Tatsache vielen Bürgern gar nicht bekannt. Einfach entsorgen sollten Verbraucher die lästigen Briefe also inzwischen nicht mehr.
Zumindest widersprechen sollte man auf Schreiben, bei denen man sich ganz sicher ist, dass es sich um unberechtigte Forderungen handelt. Der Aufwand eines solchen Widerspruchs ist gering. Ein paar kurze Sätze reichen aus, ohne dass fachliche Know-how erforderlich ist. Ein guter Ansatz kann es sein, die Absender um Beweise für die Rechtmäßigkeit der Forderung zu bitten. In der Regel war dies dann der letzte Kontakt. Verwahren sollten Verbraucher eine Kopie für die eigenen Unterlagen, falls es dennoch weitere Probleme geben sollte.
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