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Sanieren mit der KfW kann sich weiterhin lohnen
- 04.11.2010
In den vergangenen Monaten ging es auf dem Sektor der staatlichen Fördermodelle für Bauherren in spe recht turbulent zu. Die Entwicklungen waren dabei zum Teil so undurchsichtig und schlecht nachzuvollziehen, dass sich mancher Bauinteressent Umfragen zufolge erst einmal doch gegen das eigene Bauvorhaben entschied, bis Klarheit über die Möglichkeiten zur Förderung durch den Bund geschaffen ist.
In der Tat waren in der Vergangenheit mehrfach Kürzungen des Kreditvolumens vorgenommen worden, mit dem die staatliche Förderbank KfW Hausbauern und Eigentümern finanzielle Schützenhilfe am Eigenheim oder Eigentumswohnung zuteil werden lassen kann. Grundsätzlich können Verbraucher aber nach wie vor von verschiedenen Modellen zur Förderung profitieren, wie die KfW selbst dieser Tage wiederholt in hauseigenen Publikationen betont.
Die goldene Regel für Eigentümer von Immobilien, die sich für Förderangebote der KfW interessieren, könnte lauten: Mit steigender Effizienz meiner Immobilie steigen meine Chancen, in den Genuss einer hohen Förderung von Vater Staat zu gelangen. Der wohl wichtigste Hinweis für Eigentümer besteht darin, dass sie die Förderungen nicht erst dann beantragen können, wenn sie bereits damit begonnen haben, Modernisierungen und Sanierungen in die Tat umzusetzen.
Will ein Bauherr Programme der KfW – wie etwa das Angebot „Energieeffizientes Sanieren“ oder die Alternative für Hausherren in spe „Energieeffizientes Bauen“ - in Anspruch nehmen, muss der erforderliche Antrag für die Subventionen vom Staat schon vor dem eigentlichen Maßnahmenstart eingereicht worden sein. Rückwirkende Anträge werden nicht berücksichtigt bei der Vergabe der Fördergelder.
Das frühzeitige Absenden des Förderantrags kann sich für die Verbraucher aber durchaus lohnen. Denn während bei der Hausbank im Normalfall die Zinssätze für Darlehen zugrunde gelegt werden, die zum Zeitpunkt der Kreditzusage gelten, kommt die KfW ihren Förderungskunden in diesem Punkt ein gutes Stück entgegen. Lag der Zinssatz für den Modernisierungskredit im Moment der Einreichung des Antrages auf Förderung unter dem Zinsniveau zum Zeitpunkt der Bewilligung, wird für die gesamte Laufzeit der niedrigere Zinssatz zugrunde gelegt. Andersherum erhalten die Antragsteller ebenso die besseren Konditionen, sofern die Zinssätze seit Antragstellung gesunken sein sollten.
Förderungskunden müssen Rechenschaft über Bau- und Sanierungsvorhaben ablegen
Anders als bei manch anderer Baufinanzierung sind die KfW-Kreditnehmer ihrem Geldgeber jedoch zumindest über einen bestimmten Zeitraum zur Rechenschaft verpflichtet. So müssen spätestens nach einen Dreivierteljahr nach Bereitstellung der Fördermittel Nachweise erbracht werden, dass die Bauförderung und die Sanierungshilfen im Sinne des jeweiligen Förderprogramms eingesetzt worden sind. Damit jedoch nicht genug: Zudem müssen durch Sachverständige entsprechende Schriftstücke über die dem Antrag entsprechende Maßnahmendurchführung vorgelegt werden.
In allen anderen Punkten aber sind die potentiellen Förderkunden der KfW mit großer Flexibilität versorgt. So können einerseits pro zu bauender bzw. zu sanierender Wohneinheit Summen in Höhe von maximal 50.000 Euro abgerufen werden. Vor allem aber kann die Rückzahlung der Darlehen mit Laufzeiten von mindestens zehn und maximal 30 Jahren sehr flexibel angelegt werden, um den persönlichen finanziellen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Im ersten Jahr können die Darlehen unentgeltlich in Teilraten oder als Gesamtsumme abgerufen werden, erst danach werden Bereitstellungskosten in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat berechnet für Summen, die bisher nicht abgerufen wurden.
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