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                  Kein Girokonto nach Aufenthalt im Ausland?

                  - 19.10.2010

                  Der Auslandsaufenthalt ist für viele Berufstätige heutzutage der letzte Strohhalm und Hoffnung, doch noch einen festen und idealerweise auch gut bezahlten Job zu finden. Mitunter aber ist der Grund für Abwesenheit aus der Heimat auch darin begründet, dass man für den eigenen Arbeitgeber im Ausland im Einsatz ist, etwa wegen besonderer Qualifikationen, die dem Arbeitnehmer an Ort und Stelle von großem Nutzen sind. Nun zeigt sich jedoch in aktuellen Berichten zum Thema Kreditwürdigkeit, dass der Auslandsaufenthalt für Verbraucher nach ihrer Rückkehr zu erheblichen Problemen im Kontakt mit den Banken führen kann.

                  Ein Beispiel für solche Komplikationen findet sich in einem Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Dort geht es ausgerechnet um einen berufstätigen Bankkunden mit Beamtenstatus, der mit erheblichen Problemen konfrontiert wurde, als er ein zusätzliches Girokonto eröffnen wollte. Dieser Wunsch wurde dem Kunden, der für die Deutsche Bundesbank tätig ist, verweigert. Mit dem Hinweis auf den zu geringen Wert bei der Erfüllungswahrscheinlichkeit, mit der die bekannteste deutsche Auskunftei Schufa arbeitet, wenn es um die Ermittlung der Bonität von Verbrauchern geht.

                  Die Schwierigkeit in diesem Zusammenhang: Nach Aussagen des aus nachvollziehbaren Gründen aufgebrachten Kunden, wurden in der Vergangenheit stets alle Verpflichtungen gegenüber Banken und anderen Vertragspartnern erfüllt, so dass es im Grunde keinerlei Bonitätsprobleme hätte geben dürfen auf Nachfragen der Banken bei der Schufa. Doch nach Einschätzungen von Experten zeigt sich nun, dass der dreijährige Arbeitseinsatz in Polen der Grund für die Schwierigkeiten sein könnte. Da für den Zeitraum eines Auslandsaufenthaltes keine Informationen zur Kreditgeschichte der in den Schufa-Datenbanken aufgeführten Verbraucher zu finden sind, fällt das Scoring der Schufa-Kunden entsprechend schlechter aus als bei jenen Verbrauchern, die durchgehend im Inland beheimatet sind. Für die Schufa ist dies mit dem Hinweis auf die gängige Praxis in anderen Ländern wie etwa den USA ein vollkommen korrekter Vorgang, an dem es nichts zu beanstanden gibt. Wenngleich man zugibt, dass es in einzelnen Fällen sehr wohl kritisch sein kann.

                  Schlechtes Scoring - kein Kredit

                  Für Verbraucherschutz-Experten jedoch steht nun fest, dass das Arbeiten im Ausland nicht dazu führen darf, dass Arbeitnehmer nach ihrer Rückkehr in die Heimat darunter leiden, weil es keine Kooperationen zwischen den internationalen Auskunfteien gibt. Einzig wegen fehlender Datensätze könne die Eröffnung eines Girokontos oder auch ein Kreditantrag nicht verweigert werden. Vom Bürger wird mittlerweile ein hohes Maß Flexibilität erwartet, so dass er im Fall der Fälle auch die Bereitschaft zu Mobilität mitbringen muss, um einen Job – vielleicht auch vorübergehend im Ausland – zu bekommen. Während die Arbeitnehmer zunehmend auf dem so genannten globalen Arbeitsmarkt ankommen, scheint dies für Banken und Auskunfteien bisher nicht zu gelten, so der Vorwurf von Verbraucherschützern in dieser Sache.

                  Und noch einen weiteren Vorwurf müssen sich Banken in diesem Zusammenhang gefallen lassen: Einzig auf die Scoring-Ergebnisse sollten sie sich ohnehin nicht konzentrieren. Vielmehr müssen auch vorliegende Gehaltsnachweise bei der Vergabe von Darlehen und der Eröffnung eines Girokontos als positive Entscheidungskriterien berücksichtigt werden, so die Kritik in Richtung der Bankenbranche. Dort will man von Fehlern erwartungsgemäß nichts wissen.

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