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Konten und Kredite - nicht alle Werbe-Hinweise sind wirklich von Vorteil
- 06.10.2010
Früher war das Verhältnis zwischen Kunden und ihrer Hausbank eigentlich klar definiert: Wenn der Berater einer Bank den Bestandskunden oder potentiellen neuen Kunden bestimmte Produkte empfahl, stand für die Verbraucher meist fest, dass das besagte für die eigenen Belange am Ende tatsächlich sinnvoll und lukrativ war. Doch die Finanzkrise hatte bei vielen Kunden zu der Einsicht geführt, dass diese Sicherheit bei der Beratung längst nicht mehr in jedem Fall geboten wurde. Vermehrt mussten vor allem Sparer die unerfreuliche Erfahrung machen, dass häufig eher die Interessen der Berater und Banken den Inhalt der Beratung bestimmten als die Vorstellungen der Anleger.
Auch derzeit weisen die Verbraucherzentralen erneut darauf hin, dass Kunden ganz genau hinschauen sollten, welche Versprechen Banken in der Beschreibung ihrer Produkte eigentlich genau machen. Denn die Anbieter legen ein großes Maß an Kreativität an den Tag, wenn es darum geht, unentschlossene Verbraucher und wechselwillige Kunden anderer Banken für sich zu gewinnen. Dies geht inzwischen so weit, dass in den Produkt-Kampagnen oft und gerne mit vermeintlichen Produkt-Vorzügen geworben wird, die einer eingehenden Prüfung nicht standhalten können. Das Problem an dieser Stelle: Noch immer hinterfragt keineswegs jeder Kunde die Informationen, die Banken und andere Anbieter zu ihren Konten oder Krediten ausgeben. Vielfach sind die Formulierungen relativ schwammig, so dass es schon einiges Hintergrundwissen verlangt, um genau zu erkennen, was die Aussagen eigentlich bedeuten.
Manche Extraleistung versteht sich von selbst
Im Rahmen der Bankenpraxis gehört es zunehmend auch, mit Vorteilen zu werben, die von Rechts wegen sowieso fester Bestandteil der Produkte sein müssen. So findet sich bei etlichen Angeboten aus dem Bereich der Ratenkredite der Hinweis auf eine so genannte Bestpreis-Garantie. Diese angebliche Extraleistung soll Kreditnehmern die Chance bieten, ein Darlehen binnen einer Frist von zwei Wochen zurückzugeben, sofern sie ein günstigeres Angebot zu ansonsten vergleichbaren Bedingungen finden. Eine Begründung für die Rückabwicklung, so die Werbebotschaft der Banken, ist nicht zu erbringen. Gut und schön. Der Gesetzgeber räumt den Verbrauchern aber ohnehin ein 14-tätiges Widerrufsrecht ein, so dass die beworbene Extraleistung nicht mehr als heiße Luft ist.
Banken suchen direkten Kundenkontakt
Bei der Kontoeröffnung kritisieren Finanzexperten unter anderem Modelle, bei denen die Bank ihren Neukunden anbietet, für sie den Wechsel vom früheren zum neuen Konto zu erledigen. Für viele Verbraucher ist der Kontoumzug eine mühsame und lästige Arbeit, die manchen Kunden zum Verweilen bei der bisherigen Hausbank verleitet. Klingt die Offerte des Umzugsservices zunächst hilfreich, zeigt die genauere Betrachtung der Angebote, dass der Kunde nicht gänzlich von der Arbeit befreit wird. Denn für den Umzug benötigt die neue Bank, bei der Kunden ihr Konto zukünftig führen möchten, Kontoauszüge. Nur so können bestehende Daueraufträge, Lastschriften und andere Leistungen eingerichtet werden. Der elektropostalische Versand der Auszüge ist meist nicht möglich. Oft muss der Kunde seine Unterlagen in die Filiale bringen. Für Verbraucherschützer liegt die Vermutung nahe, dass die Banken diese persönlichen Besuche der Kunden für weiterführende Beratungen zu nutzen versuchen, um am Kunden möglichst mehr zu verdienen als nur über das neue Girokonto.
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