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Neubau-Finanzierung mit dem Wohn-Riester
- 05.10.2010
Es gibt viele Wege, wie Verbraucher sich ihren oft lang gehegten Traum vom Eigenheim erfüllen. Nur in den wenigsten Fällen ist der Neubau oder der Immobilienerwerb rein mit Eigenkapital finanzierbar, denn für die meisten Berufstätigen würde dies wohl bedeuten, dass sie ihre Immobilie erst im Rentenalter erwerben könnten. Sich Geld von der Familie oder Freunden zu leihen, kommt für viele Bürger nicht in Frage, weil Probleme vorprogrammiert sein können. Kommt es zum Streit, könnten die geliehenen Gelder frühzeitig zurückgefordert werden. Können die Schuldner die Leihgaben nicht vereinbarungsgemäß zurückzahlen, stellt dies eine erhebliche Belastung für den Familienfrieden oder die Freundschaft dar.
In den allermeisten Fällen wählen Verbraucher für die Immobilienfinanzierung den Weg über ein Baudarlehen einer Bank. Zurecht, denn seit Jahrzehnten waren die Bedingungen auf dem Kreditmarkt nicht mehr so günstig. Doch seit Anfang 2010 gibt es nun noch einen weiteren Ansatz, der bei der Finanzierung des Traumhauses oder der Eigentumswohnung eine große Hilfe sein kann. Unter dem Namen Wohn-Riester hat der Gesetzgeber ein Modell auf Basis der staatlich geförderten Riester-Rente entwickelt, über das sich zumindest eine Teilfinanzierung realisieren lässt. Nutzbar ist das Angebot für alle Bürger, die über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert sind. Wie die normale Riester-Rente ist auch der Ansatz Wohn-Riester als Möglichkeit zur Altersvorsorge in Form einer Baufinanzierung gedacht.
Staatliche Zuschüsse auch für den Nachwuchs
Die monatlichen Kosten für die Riester-Nutzer sind genauso hoch wie bei der normalen Variante der privaten Zusatzrente. Sparer zahlen also pro Monat einen Anteil von vier Prozent ihres jeweiligen Bruttojahreseinkommens, dass sie im Jahr zuvor erzielt haben. Allerdings gibt es eine Obergrenze, die derzeit bei 2.100 Euro liegt. Die Summen werden auf dem so genannten Wohnförderkonto verbucht. Als Zuschuss vom Staat erhalten verheiratete Riester-Sparer 308 Euro, für Alleinstehende liegt die Förderung entsprechend bei 154 Euro pro Monat. Für Familien mit Kindern gibt es je Kind nochmals pro Jahr einen Bonus in Höhe von 185 Euro pro Jahr. Ist der Nachwuchs 2008 oder später zur Welt gekommen, liegt der Bonus sogar bei 300 Euro. Verwendet werden diese Zuschüsse vom Staat für Sondertilgungen.
Die positiven Aspekte für die Verbraucher, die sich für den Ansatz Wohn-Riester entscheiden, wirken sich vor allem in der Anfangsphase dieser Baufinanzierung aus. Denn in der ersten Zeit werden die Zahlungen steuerlich nicht berücksichtigt. Interessant ist das Modell darüber hinaus nicht nur für den eigentlichen Immobilienerwerb. Wer auf den Wohn-Riester setzt, kann im Alter von 50plus die angesparten Summen auch dazu einsetzen, um sich beispielsweise in einen Altersruhesitz einzukaufen. Doch wie bei allen Ansätzen zur Baufinanzierung mit staatlicher Förderung gibt es auch im Falle des Wohn-Riester klare Vorgaben für die Verwendung der Mittel. So können Sparer die Ersparnisse nicht für die Finanzierung von Umbaumaßnahmen oder erforderliche Sanierungen des Wohnraumes aufwenden. Kurzum: Riester-Nutzer können zwar ein Haus kaufen oder eine Immobilie kaufen, in Schuss bringen dürfen sie Haus oder Wohnung mit den Rücklagen aus dem Wohn-Riester aber nicht. Zudem eignet sich das Konzept nur für die Finanzierung von Immobilien, die auch vom Besitzer selbst genutzt werden sollen.
Fragen zu Neubau-Finanzierung mit dem Wohn-Riester
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