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                  Viele Konto-Gebühren sind unzulässig

                  - 30.09.2010

                  Dass die Banken ihren Kunden gerne an unterschiedlichen Stellen zusätzliche Gebühren beim Girokonto auferlegen, ist hinlänglich bekannt. Und überraschend ist diese Vorgehensweise ja im Grunde nicht wirklich, schließlich streben die Institute einen möglichst hohen Umsatz an. Und diesen erzielt ein Unternehmen natürlich nicht, indem es seinen Kunden zahllose Leistungen in kostenloser Form anbietet. Für die meisten Kunden stellen sich geringe Kosten für die Kontonutzung auch nicht als wirkliches Problem dar, denn sie sind durchaus bereit, für ordentlichen Service und hochwertige Produkte zu bezahlen.

                  Wenn die Bank jedoch mit regelrechten Taschenspielertricks versucht, ihren Umsatz zu steigern, sieht es mit dem Verständnis der Verbraucher aus gutem Grund schon anders aus. Experten weisen die deutschen Banken immer wieder darauf hin, dass eine unseriöse Gebührenpraxis am Ende vor allem einen erheblichen Kundenschwund zur Folge haben könnte. Denn die Bürger halten am klassischen Modell der Hausbank nicht mehr in ähnlicher Form wie früher fest. Sind sie mit ihrem Girokonto unzufrieden, geben Verbraucher in Umfragen zunehmend an, einen Wechsel in Betracht zu ziehen. Für die Banken stellt sich also die Frage, ob sie mit einem mehr oder weniger großen Imageschaden zugunsten höherer Einnahmen leben können und wollen.

                  Informationen beschaffen vor der Kontoeröffnung

                  Für die Bankkunden selbst gilt hinsichtlich des Girokontos ein wesentlicher Hinweis: Sie sollten sich regelmäßig informieren, welche Gebühren überhaupt zulässig sind. Studien zeigten zuletzt, dass viele Kunden gar nicht genau wissen, welche Kostenpunkte in Ordnung und welche eigentlich unrechtmäßig durch die Bank erhoben werden. Nicht alles, was Kunden von der Bank als korrekte Gebühr präsentiert wird, ist wirklich zulässig. Die Probleme beginnen oftmals schon bei Kosten für Einzahlungen auf das Girokonto und Auszahlungen vom Girokonto. Gebühren für solche Transaktionen dürfen Banken nur dann erheben, wenn sie deutlich auf ein gewisses Frei-Kontingent von Buchungsposten hinweisen, dass über den Kontopreis abgedeckt wird. Im Normalfall sind Einzahlungen wie auch Auszahlungen kostenlose Leistungen. Kosten entstehen den Kunden auch bei Nutzung einer zusätzlichen Kreditkarte zum Girokonto. So manche Bank berechnet ihren Kunden die volle Jahresgebühr, auch wenn die Kunden die Karte vielleicht schon vor Ablauf des Jahres zurückgeben. Korrekt ist dieses Verhalten nach Einschätzungen von Experten nicht. Zahlen müssen die Girokonto-Inhaber nur anteilig für den Zeitraum, über den sie die Kreditkarte tatsächlich genutzt haben.

                  Ein Ansatz, bei dem die Banken gerne versuchen, den Umsatz anzukurbeln, ist der so genannte Freistellungsauftrag. Per Gesetz sind die Institute verpflichtet, solche Aufträge zu verwalten und auf Wunsch der Kunden auch zu korrigieren. Doch Gebühren dürfen die Banken für diesen Service nicht erheben. Ähnlich verhält sich die Situation bei nicht durchgeführten Daueraufträgen, Lastschriften oder der Nicht-Einlösung von Schecks. Nach aktueller Rechtsprechung handeln die Banken in eigenem Interesse, wenn sie bei mangelnder Kontodeckung Kundenaufträge nicht ausführen. Etwas berechnen dürfen sie ihren Girokonto-Nutzern aber nicht.

                  Es gibt noch eine Fülle anderer Gebührenfallen, dank derer die Ausgaben der Kontonutzer steigen können. Deshalb sollten Verbraucher generell vor der Kontoeröffnung in Erfahrung bringen, welche Gebühren eine Bank von Rechts wegen überhaupt erheben darf. Denn informiert zu sein, ist der wohl effizienteste Verbraucherschutz.

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