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                  Bundesrat sieht Vermittlungsausschuss bei Verbriefungs-Richtlinien in der Pflicht

                  - 25.09.2010

                  Erst kürzlich hatte sich die Bundesregierung endlich auf eine neue Regelung für die so genannten Verbriefungen geeinigt. Unter diesem Begriff werden Geschäfte zusammengefasst, bei denen Banken laufende Kreditverträge an andere Unternehmen weiterverkaufen. Die Banken entlasten durch derartige gebündelte Veräußerungen an externe Investoren ihre Unternehmensbilanzen, was wiederum im idealen Fall zu einer wesentlichen Verbesserung der Bankenbonität führt.

                  Die Koalition hatte deutlich strengere Regeln ausgearbeitet, an die sich die Banken bei geplanten Weiterverkäufen zu halten haben sollten. Doch in diesem Fall hat die Regierung die Rechnung ohne den Bundesrat gemacht. Dabei hatte kaum jemand damit gerechnet, dass die Länderkammer von ihrem Vetorecht Gebrauch machen würde.

                  Dennoch kommen die neuen Richtlinien für die Bankenbranche samt der strikten Verbriefungsvorgaben nun erst einmal erneut auf den Prüfstand. Der Bundesrat setzte sich am gestrigen Tage in seiner Sitzung dafür ein, dass sich nun der Vermittlungsausschuss mit dem Thema beschäftigen muss. Allerdings gibt es zumindest bedingt Entwarnung für jene, die nun fürchten, die neuen Regeln würden grundsätzlich ausgehebelt werden. Gegen schärfere Regulierungen bei den Verbriefungen sind die Vertreter der Bundesländer nicht. Ihnen geht es vielmehr darum, dass Deutschland in diesem Punkt keinen Weg jenseits der einheitlichen internationalen Regelungen einschlagen dürfe, der am Ende zur Folge haben könnte, dass der gesamt Finanzstandort Deutschland mit Wettbewerb benachteiligt werden könnte.

                  Deutscher Alleingang könnte Nachteile im internationalen Wettbewerb bringen

                  Die bisherigen Pläne der schwarz-gelben Koalition sehen vor, dass die Banken in Zukunft deutlich vorsichtiger arbeiten müssten, um Risiken nicht allein ihren Anleger aufzubürden. Zumindest anteilig sollen die Banken selbst die Verbriefungen mit hohem Investitionsrisiko behalten. Die Konzepte der Regierung sehen ab dem Jahr 2013 einen Anteil von wenigstens zehn Prozent vor. Bis dahin sollen den europäischen Regelungen zufolge fünf Prozent der Verbriefungen bei den Instituten verbleiben. Diese Verdopplung ab 2013 könnte sich nach Einschätzungen von Experten als Wettbewerbsnachteil für die deutschen Banken auf dem so genannten Verbriefungsmarkt erweisen. Und zwar in nicht unerheblichem Maße, was sich vor allem am deutschen Börsenstandort Frankfurt am Main negativ auswirken könnte.

                  Ein denkbarer Weg könnte nach Prüfung durch den Vermittlungsausschuss sein, dass die Regierung die Frist bis zur Umsetzung der Quote mit einem Richtwert von zehn Prozent verlängert. Dass ein Veränderung der momentanen Verkaufsmöglichkeiten für die Banken erforderlich ist, hatten die vergangenen Jahre eindrucksvoll bewiesen. Insbesondere auf dem US-Immobilienmarkt waren die Verbriefungen einer der Hauptauslöser der Krise, die später auch international zu massiven wirtschaftlichen Problemen führte.

                  Korrekturen halten Analysten vor allem deshalb für so wichtig, weil es sich bei den Paketen, die auf dem Verbriefungsmarkt angeboten werden, vielfach um Bündelungen handelt, mit denen sich die Banken von faulen Krediten trennen können, wenn die Pakete entsprechend gut verpackt sind. Hier besteht nach wie vor ein hohes Risiko durch die Bildung einer Kreditblase, die erneut platzen könnte. Die Regulierung des Verbriefungssektors findet im Rahmen der neuen Vorschriften für Kredite und die Eigenkapitalvorgaben für die deutschen Banken statt. Bis es nun so weit ist, dass die Richtlinien in Kraft treten, wird es also nochmals eine Weile dauern.

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