• Startseite      
  • Kredite
    • Geld
      • Tagesgeld
      • Festgeld
      • Girokonto
      • Kreditkarte
      • Wertpapierdepot
    • Versicherung
      • Berufsunfähigkeitsversicherung
      • Krankenversicherung
        • Private Krankenversicherung
      • Private Altersvorsorge
        • Lebensversicherung
        • Rürup Rente
        • Riester Rente
      • Risikolebensversicherung
      • Rechtsschutzversicherung
      • Hausratversicherung
      • Haftpflichtversicherung
      • Autoversicherung
    • Recht
      • Soziales
        • Steuer
          • Service
            • Infos & Service
            • Formulare
            • Adressen
            • Redaktion
            • Pressecenter
            • Für Webmaster
          • Verbraucher
            • Ratgeber
              • Rechner
                • Blog
                  • Blog
                  • Übersicht
                  • Ratgeber
                  • Patientenverfügung
                  • Elterngeld 2011
                  • Krankenversicherung
                  • Surf-Tipps
                  • Formulare Versicherung
                  • Verbraucherzentralen
                  • Plugins & Widgets
                  • Blogrolle
                  • Ansahl Versicherungsblog
                  • Manfreds PKV-Makeleien
                  • Versicherungen News
                  • Kredit Engel-News
                  • Portal Optimal absichern
                  • Finanz-Newsletter

                  Erhalten Sie kostenlos wertvolle Verbrauchertipps, Zinsübersichten sowie aktuelle, wichtige und interessante Finanzinformationen.

                   
                  Name:
                  E-Mail:

                  Suchen & Finden
                  arbeitsgemeinschaft-finanzen.de gehört zu den 6000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen

                  Sie sind hier: Startseite » Blog

                  Blog

                  Neuer verbindlicher Kabinettsbeschluss zu Geldanlagen-Beipackzetteln

                  - 22.09.2010

                  Die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise konnte vor allem eines eindrucksvoll unter Beweis stellen: Der Schutz der Anleger gegenüber falscher Beratung durch die Banken war nicht gerade der beste. Wie sonst wäre es zu erklären, dass Studien bis heute deutlich machen, dass Bankkunden im Rahmen der Beratungsgespräche zu Geldanlagen nicht selten zu vollkommen falschen und oftmals riskanten Finanzprodukten greifen.

                  Auslöser für die bedenkliche Tatsache ist aus Sicht von Verbraucherschützern meist das Streben der Banken nach möglichst hohen Umsätzen durch Gebühren. Auch die Berater der Bank ergreifen die Gelegenheit gerne beim Schopf, wenn sie durch bestimmte Produkte höhere Provisionen verdienen können. Dass diesem nicht gerade kundenfreundlichen Vorgehen endlich ein Riegel vorgeschoben werden, darauf weist neben den Verbraucherzentralen und Finanzexperten auch die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner bereits seit Monaten hin. Die Regierung selbst sieht ihrerseits schon lange Handlungsbedarf. Das bekannte Problem hierbei: Bis es zu gesetzlichen Neuregelungen kommt, ziehen häufig Monate oder gar Jahre ins Land.

                  Produkt-Risiken müssen eindeutig erkennbar sein

                  Mit dem heutigen Tag hat das Bangen und Hoffen der Bankkunden ein Ende. Das Bundeskabinett hat am Mittag nach langen. zähen Verhandlungen endlich rechtliche Vorgaben beschlossen, um die Rechte der Verbraucher den Banken und Finanzdienstleistern gegen in der notwendigen Art und Weise zu stärken. Wesentlichster Dreh- und Angelpunkt des Beschlusses sind die so genannten Beipackzettel, die von den Anbietern zu ihren Finanzprodukten an die Kunden ausgegeben werden müssen.

                  Der Kabinettsbeschluss schreibt vor, dass Banken zukünftig sowohl auf positive als auch negative Eigenschaften von Geldanlagen in transparenter Form hinweisen müssen. Gemeint sind klare Aussagen zu Risiken, möglichen Erträgen und Kosten der Produkte, die auch für Laien verständlich sind. Zudem sieht der Beschluss einen Verzicht auf unterschwellige oder sogar offensichtliche Werbebotschaften in den Info-Zetteln vor. Auch über Berater-Provisionen müssen die Anbieter in Zukunft von sich aus informieren. Kunden in spe sollen so besser einschätzen können, welche Produkte auf Basis der eigenen Investitions-Vorstellungen wirklich sinnvoll und lohnend sind. Einmal mehr will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Anleger nicht höhere Risiken eingehen bei Investieren, als sie eigentlich auf sich zu nehmen bereit sind.

                  Nur qualifizierte Berater dürfen zukünftig eingesetzt werden

                  Ein Novum im Zusammenhang mit dem Beschluss ist darin zu finden, dass die Banken im Falle einer Nichteinhaltung der Vorgaben mit einem Bußgeld belegt werden können. Es handelt sich also bei den gesetzlichen Richtlinien nicht wie bisher um eine Empfehlung, wie sich die Banken ihren Kunden gegenüber im besten Falle verhalten sollten. Das Kabinett kommt mit dem Beschluss seiner Pflicht als Anlegerschützer nach, nachdem sich die verschiedenen Bankenverbände zuletzt untereinander nicht auf ein einheitliches Regelwerk für die Beipackzettel einigen konnten.

                  Eine weitere Neuheit besteht darin, dass Banken nicht mehr jeden x-beliebigen Mitarbeiter als Berater einsetzen dürfen. So müssen die Institute neuerdings bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nachweisen, dass die Berater über die nötige Qualifikation verfügen. Fehlen diese Nachweise oder besteht aus Sicht der BaFin nur eine mangelhafte Eignung, kann die Aufsichtsbehörde den Arbeitseinsatz von Beratern verbieten. Bleibt zu hoffen, dass über regelmäßige Kontrollen sichergestellt wird, dass sich die Banken tatsächlich an den Beschluss halten.

                  Bewertung abgeben ...
                  Klicken Sie auf die Sterne, um Ihre Bewertung abzugeben.

                  Zurück zur Übersicht
                  Archiv: 1 2 3 4 5 6 7 8 9

                  Twittern

                  Fragen zu Neuer verbindlicher Kabinettsbeschluss zu Geldanlagen-Beipackzetteln

                  Bei allgemeinen Fragen benutzen Sie bitte untenstehendes Formular. Ihre Frage wird hier veröffentlicht und unsere Redaktion wird diese nach Möglichkeit beantworten.
                  Beachten Sie: Rechtsberatung und Beantwortung von Vertragsfragen sind von dem Service ausgeschlossen.

                  Frage hinzufügen




                  Aktuell wird auch gelesen:
                  Bundesregierung will deutsche Banken schützen - Kurz notiert
                  Neuer Zukunftsfonds von GAM - Kurz notiert
                  Umfrage: Deutsche Banken beurteilen ihre Zukunft weniger optimistisch - Kurz notiert
                  Deutsche Banken: Staatshilfen unerwünscht - Kurz notiert
                  Erneuter Stresstest für Europas Banken - Kurz notiert
                  Ostern kein Bargeld für viele Commerzbank Kunden - Kurz notiert
                  Erneuter Ergo-Ärger: Falschberatung zulasten von Kunden - Kurz notiert

                  zum Seitenanfang

                  © 2004 - 2012 Arbeitsgemeinschaft Finanzen | Impressum | AGB | Datenschutz

                  Blog