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Swap-Geschäfte könnten Welle von Schadenersatzklagen gegen Banken auslösen
- 18.09.2010
Wenn es gibt, worauf die Banken hierzulande wohl am liebsten verzichten würden, dann sind das negative Schlagzeilen in den Medien. Denn in den Jahren seit Ausbruch der Krise auf den Finanzmärkten haben die Banken nach eigener Auffassung sicher genug Schelte bezogen. Endlich schien Ruhe in den Alltag der Bankenbranche einzukehren. Doch immer wieder gibt es Berichte im direkten oder indirekten Zusammenhang, die wieder auf die (weiterhin bestehenden) Probleme der Banken und Finanzdienstleister aufmerksam machen.
Aktuell sind es zum Beispiel die drohenden Schadenersatzklagen, mit denen sich eine Reihe deutscher Banken in den kommenden Monaten und Jahren konfrontiert sehen könnten. Hierbei geht es um so genannte Zinsderivate, die von vielen Instituten an vor allem eher wohlhabende Anleger verkauft wurden, bevor die Produkte infolge des Krisenausbruchs zum Teil an massiven Kursverlusten krankten. Es handelt sich um hochspekulative Anlageprodukte, die den reichen Kunden nicht selten ohne den erforderlichen Hinweis auf die hohen Investitionsrisiken als besonders lukrativ offeriert worden waren. Eine der ersten Banken im Lande, die gerichtlich zur Rückabwicklung gezwungen worden war, ist die HypoVereinsbank, die ironischerweise erst in dieser Woche zur Bank mit der besten Beratungsqualität durch die Tester von SWI Finance gekürt wurde. Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Millionen Euro musste die Bank widerrufen. Doch die HVB ist nicht das einzige Institut, das von seiner früheren Beratungsstrategie eingeholt wird.
Falsche Beratung täuschte viele Anleger über tatsächliche Risiken hinweg
Aber auch auf die Commerzbank könnten hohen Schadenersatzzahlungen zukommen, weil sie unter anderem Ärzten, gut verdienenden Selbständigen und anderen Kunden zur Investition in die so genannten Zinssicherungsprodukte geraten hatte. Die Produkten stammen mehrheitlich aus dem Bereich der Swap-Geschäfte. Experten gehen derzeit davon aus, dass mehrere Tausend Kunden bei deutschen Banken zu Geschäften geraten worden ist, bei denen auf Zins-Währungs-Aspekte gesetzt wurde. In diesem Zusammenhang ging es häufig um Geschäfte mit Bezug auf das Verhältnis zwischen Euro und Schweizer Franken, aber auch zu Produkten in Verbindung mit nord- und osteuropäische europäische Währungen wie dem Forint aus Ungarn oder der Norwegischen Krone rieten viele Banken ihren reichen Anlegern. In vielen Fällen führten die Investitionsentscheidungen der Kunden zu Verlusten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro.
Versprochen hatten die Berater ihren Kunden in vielen Fällen hohen Profit durch Wechselkursgewinne, bei Kreditmodellen sollten die günstigen Kursveränderungen zu hohen Einsparungen führen. Nach Aussagen von Rechtsexperten könnten die Banken auch deshalb haftbar am Ende der laufenden oder noch anstehenden Prozesse gemacht werden, weil sie Kunden mit möglichen Steuerersparnissen gelockt hätten. Mitunter sei den Anlegern zugesichert worden, die mit den Swap-Geschäften erzielten Erträge müssten nicht versteuert werden. Kunden, die dies glauben, könnten sich im Ernstfall einer Steuerhinterziehung schuldig machen, denn rein rechtlich ist diese Steuerfreiheit nicht gegeben, wie Experten eindringlich betonen. Anleger sollten zügig juristischen Rat einholen, um Probleme zu verhindern. Vor dem Hintergrund von Urteilen der vergangenen Jahren haben die Banken im Falle einer tatsächlichen Falschberatung zu den Produkten schlechte Karten. Wäre bei eingehender Prüfung erkennbar, dass nicht ausführlich auf Anlagerisiken der Swap-Geschäfte hingewiesen wurde, dürfen sich Kunden Hoffnung auf Schadenersatzleistungen machen.
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