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Bundeskartellamt will bei Automatengebühren erneut abwarten
- 17.09.2010
Da haben es die Banken also mal wieder geschafft! So oder so ähnlich wird mancher Verbraucher denken, der die aktuellen Meldungen aus dem Umfeld des Bundeskartellamtes lesen durfte am gestrigen Abend. Über Monate hinweg hatten sich die Wettbewerbshüter mit den verschiedenen Banken im Lande einen mehr oder weniger engagierten Kampf um die Automatengebühren im Falle einer Abhebung am Automaten einer fremden Bank und die Kennzeichnung der Gebühren geliefert. Die Behörde hatte gerade in den vergangenen Wochen immer wieder damit gedroht, im Falle einer mangelnden Bereitschaft zum Einlenken auf Seiten der Banken notfalls auch rechtliche Regulierungen auf den Weg zu bringen, damit die Kunden von Mitbewerbern nicht weiterhin mit so hohen Gebühren zur Kasse gebeten werden.
In erster Linie sind es die Sparkassen und die so genannten Genossenschaftsbanken, bei denen Kunden anderer Institute zum Teil extrem hohe Nutzungsgebühren entrichten müssen. Für die Privatbanken ist diese Arbeitsweise ebenfalls ein Problem, denn sie verfügen selbst im gemeinsamen Verbund über deutlich weniger Automaten. Sie hatten sich daher ihrerseits dafür eingesetzt, eine einheitliche Obergrenze in Höhe von zwei Euro für die Nutzung des Automaten einer fremden Bank festzulegen. Doch daraus wurde nichts. Vor einiger Zeit gab der Zentrale Kreditausschuss, in dem die deutschen Bankenverbände zusammengeschlossen sind, bekannt, man sei lediglich zu einer deutlicheren Kennzeichnung bereit, fixe Obergrenzen akzeptiere man nicht.
2011 soll sinkende Gebühren auf freiwilliger Basis bringen
Verbraucherschützer wie Kunden hatten nun gehofft, das Bundeskartellamt würde in dieser Sache nun endlich das letzte Wort haben. Und in gewisser Weise stimmt das auch, wenn man die heutigen Berichte zur Stellungnahme des Amtes studiert. Doch lesen sich die Meldungen einmal mehr so, als handele es sich beim Bundeskartellamt um einen zahmen und zahnlosen Tiger, der zwar brüllen, aber nicht wirklich beißen kann. So kündigt Andreas Mundt, der Präsident der Behörde zwar so genannte Preismissbrauchsverfahren gegen verschiedene Banken an, falls sich bis zum kommenden Jahr keine sinkenden Gebühren beobachten ließen. Zu weiteren Schritten ist man aber nicht bereit. Erst einmal gelte es abzuwarten, ob und welche positiven Entwicklungen durch die Kennzeichnung kommen werden. Man müsse zunächst abwarten, wie sich der Kompromiss auf den Bankensektor auswirkt. Dass diese neue Regelung beim Geldabheben eine Veränderung bringen wird, dessen ist sich der Experte sicher.
Zentraler Kreditausschuss fasst Ankündigung positiv auf
Für viele Kritiker des Bankenverhaltens ist die erneute Zurückhaltung des Bundeskartellamtes kaum nachvollziehbar, der ZKA zeigte sich erfreut über das Einlenken der Behörde, die den Banken nun nochmals mehr Zeit geben will, um ohne staatliche Intervention eigene Regelungen und Korrekturansätze auszuarbeiten. Beim Bundesverband deutscher Banken geht man etwa davon aus, dass tatsächlich schon bald wenigstens im den deutschen Metropolen Höchstgebühren von unter zwei Euro kommen könnten, wie man sich schon vor einiger Zeit in Aussicht gestellt hatte. Diese Position vertritt auch der Behördenchef Mundt. Für all jene, die ohnehin zu wenig staatliche Einflussnahme auf die Bankenbranche sehen nach der Finanzkrise ist dieses wiederholte Abwarten des Bundeskartellamtes aber vermutlich ein erneuter Beweis für die Narrenfreiheit der Banken.
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