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                  Verbraucherzentrale NRW verklagt zwei Banken wegen Dispo-Konditionen

                  - 14.09.2010

                  In der Vergangenheit war es in schöner Regelmäßigkeit zu Auseinandersetzungen zwischen Verbraucherschützern und Banken gekommen. Fast immer waren mangelnde Transparenz bei der Produktgestaltung und schlechte Konditionen der Grund für die kritischen Stimmen der Verbraucherschützer oder gar den Unmut der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner. In dieser Woche kommt es nun einmal mehr zu einem Streit, dieses Mal in Nordrhein-Westfalen. Dort kündigte die Verbraucherzentrale NRW an, gleich gegen zwei Institute einen Rechtsstreit auf den Weg bringen zu wollen. Erneut geht es um die Gebührenpraxis, mit der viele Banken bei ihren Girokonto-Produkten arbeiten, um die eigenen Einnahmen aufzubessern.

                  Am Montag wurde bekannt, dass sich die Targobank und die Sparda Bank Münster vor Gericht wiederfinden werden. Die Verbraucherzentrale will erreichen, dass die Banken ihren Kunden in Zukunft im Falle einer Überziehung des Girokontos deutlich geringere Zinsen in Rechnung stellen. Aus Sicht der Finanzexperten der Verbraucherzentrale NRW arbeiten vor allem die beiden genannten Institute in ihren Geschäftsbedingungen mit nicht direkt ersichtlichen Klauseln, die zu einer Benachteiligung der Kontokunden führen. Selbst mehrfache Abmahnungen konnten nichts an dieser Arbeitsweise der Sparda Bank Münster und der Targobank mit Sitz in Düsseldorf (der früheren Citibank Deutschland) ändern.

                  Kundn zahlen für die Überziehung des Girokontos bis zu 17 Prozent Zinsen

                  Die Verbraucherzentrale spricht mit ihrer Ankündigung auch abermals der Verbraucherschutzministerin Aigner aus der Seele. Dass bei etlichen Banken für die Kontoüberziehung Zinssätze in Höhe von maximal 17 Prozent berechnet werden, hält die Politikerin schlicht für ebenso unangebracht wie nicht begründbar. Denn schon seit Monaten befinden sich die Zinssätze bei Krediten und Geldanlagen auf einem historischen Tiefstand. Ähnliche Konditionen müssten entsprechend auch bei den Bedingungen für den Dispositionskredit und die Überziehung desselben zugrunde gelegt werden, so die Forderung der Ministerin in einer aktuellen Stellungnahme in Berlin. Die Banken müssten fairer als bisher bei der Zinsgestaltung vorgehen und stärker den geltenden Leitzins als Basis für die Zinssätze nutzen.

                  Bei der Targobank werden aktuell Zinssätze von bis zu 16,99 Prozent erhoben, wenn Kunden ihren Dispokredit ausschöpfen. Bei der Sparda Bank im schönen Münster sieht es nicht wesentlich besser aus. So sah sich die Verbraucherzentrale NRW gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Denn beide Banken hatten sich geweigert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und aus freien Stücken günstigere Konditionen anzusetzen. Dabei war erst im vergangenen Jahr durch den Bundesgerichtshof ein Urteil in dieser Sache gefällt worden. Der BGH hatte klargestellt, dass Banken nicht die günstigen Bedingungen auf den internationalen Finanzmärkten nutzen dürften, ohne ihre Kunden an dieser Besserung teilhaben lassen.

                  Gesetzliche Regulierung durch den Gesetzgeber gefordert

                  Die beiden Banken sind jedoch nicht die einzigen „schwarzen Schafe“ der Bankenbranche. Auch insgesamt, so die Forderung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, müssten endlich Senkungen des Dispo-Zinsen durch die verschiedenen Banken vorgenommen werden. Noch immer sei das durchschnittliche Zinsniveau inakzeptabel hoch. Größte Erfolgsaussichten rechnen sich die Verbraucherschützer aus, sollte sich die Politik endlich dazu durchringen, eine gesetzliche Deckelung für die Gebühren und Zinssätze für den Dispo und die Überziehung auszuarbeiten. Mit einem freiwilligen Einlenken der Banken rechnen die Experten auch weiterhin nicht.

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