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Problematische Veränderungen für Aktionäre durch Basel III
- 14.09.2010
Bis zum heutigen Tage werfen die Banken alles gegen das Konzept Basel III in die Waagschale bei den laufenden Diskussionen, weil sie Angst um ihre eigenen Bilanzen und die Zukunft der Bankenbranche an sich haben. Denn schon der Vorläufer unter dem Namen Basel II hatte der Bankenlandschaft nach Aussagen der Kritiker in einigen Bereichen eine nicht unerhebliche Schwächung zugeführt. Doch erstmalig seit Beginn der Gespräche über die Auswirkungen von Basel III rückt nun neben den Banken selbst noch eine andere Gruppe in den Mittelpunkt, die bis dato weitgehend außen vor gelassen worden waren. Es geht um die Anleger, die Aktien der verschiedenen Banken halten und zukünftig ihrerseits mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls – wenigstens in einem gewissen Maße – in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die Frage nach der Systemrelevanz einer Bank
Der kritische Aspekt in diesem Zusammenhang ist der systemische Faktor, der grundsätzlich bei Inkrafttreten der neuen Richtlinien für die Eigenkapitalversorgung und weitere bevorstehende Maßnahmen gravierende Veränderungen bewirken könnte. Da die Institute untereinander heutzutage extrem vernetzt sind, wirkt sich die Insolvenz eines einzigen Bankenhauses im Ernstfall auch auf viele andere Unternehmen der Branche aus. Sollte es zum Äußersten kommen, wäre eine regelrechte Kettenreaktion denkbar. Im Verlauf der zurückliegenden Wirtschaftskrise hatte der Bund bei Banken wie der Hypo Real Estate Milliardensummen aus dem Steuersäckel zuschießen müssen. Betroffen von den wirtschaftlichen Veränderungen waren aber im gleichen Maße die Aktionäre der Banken, die auf staatliche Intervention angewiesen waren. Nicht nur im Falle der (Teil-) Verstaatlichungen, auch bei anderen börsennotierten Banken waren die Aktienkurse teils massiv eingebrochen und haben sich vielfach bis heute nicht erholt.
Bankenaufsichten sollen Konzerne spalten, um den Finanzmarkt zu schützen
Doch es führt kein Weg vorbei am staatlichen Eingriff, um Unternehmenspleiten zu vermeiden, wenn es erneut zum Ausbruch einer Krise kommen sollte. Der ausgearbeitete Gesetzentwurf kann zwar negative Kursentwicklungen auslösen. Im gleichen Maße jedoch ist diese Einflussnahme auf die Marktwirtschaft bedeutend, um komplette Ausfälle zu verhindern, indem Kreditinstitute neu strukturiert und saniert werden, weil die betreffenden für das gesamte System zu bedeutend sind. Doch so groß wie in der Vergangenheit sollten die Hoffnungen der Anleger und Großaktionäre vermutlich nicht mehr sein, dass der Staat jeder Bank wieder auf die Sprünge helfen wird, wenn Basel III erst einmal in Gang kommt. Denn in Problemfällen soll der Staat bald nicht mehr nur in einem ersten Schritt für den Fortbestand der Eigentümer- und Gläubigerrechte sorgen. Darüber hinaus sieht Basel III einen zweiten Schritt vor. Diesem Ansatz entsprechend soll die zuständige Bankenaufsicht auch gegen Widerstände auf Seiten der Banken einschreiten dürfen, um Korrekturen an der bisherigen Unternehmenspolitik durchzusetzen. Dies kann letztlich dazu führen, dass es zu einer Aufspaltung eines Bankenhauses kommt, wenn diese Spaltung im Interesse der Stabilität des Finanzmarktes ist.
Für Anleger, die sich gegen solche drohenden Gefahren absichern wollen, müssen nach der Umsetzung von Basel III deutlich genauer die jeweiligen Geschäftsstrategien prüfen und verstehen. Nur so lässt sich das investierte Kapital wenigstens bedingt gegen Verluste sichern. Eine ganzheitliche Garantie gibt es aber auch dann nicht.
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