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Kritik an Hartz-IV-Korrekturplänen
- 13.09.2010
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat es in der momentanen Situation alles andere als leicht, wenn es um die möglichen Veränderungen des Systems geht. Dabei weisen die Daten zum deutschen Arbeitsmarkt grundsätzlich aktuell durchaus positive Tendenzen auf. Doch für die Kritiker an der Sozialleistung Hartz IV sind diese Fakten kein Grund zur Zurückhaltung. Im Zentrum der Vorwürfe in Richtung Arbeitsministerium steht vor allem die Tatsache, dass es zuletzt kaum Stellungnahmen aus dem Umfeld der Ministerin gab, wie man sich das System in Zukunft vorstellt. Hierbei geht es gerade auch darum, dass Experten der Auffassung sind, Ursula von der Leyen missachtete auch weiterhin die klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Die Richter hatte gefordert, dass Hartz IV in den verschiedenen Verfahrensbereichen endlich transparenter werden müsse. Auch müsse die Ermittlung der Regelsätze endlich in neuer, angemessener Art und Weise erfolgen.
Doch bisher ist von derartigen Verbesserungen kaum etwas zu sehen. In der Kritik steht auch die fehlende öffentliche Präsentation der Ansätze, mit denen das Ministerium in Bälde auf die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts reagieren möchte. Inzwischen fallen in den Medien Begriffe wie Geheimniskrämerei, wenn es um die Verhaltensweise der Arbeitsministerin geht. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge reiht sich in die lange Reihe der Skeptiker ein. Der Deutsche Verein gilt eher als regierungsnah, so dass sich erneut zeigt, in welcher Zwickmühle sich die CDU-Politikerin von der Leyen dieser Tage befindet. Andere Stimmen sprechen sogar davon, dass Ministerium für Arbeit hüte seine Hartz-IV-Pläne besser als der Bundesnachrichtendienst.
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts noch immer nicht in die Tat umgesetzt
Dass die bisherigen Regelsätze des Systems Hartz IV nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, bestätigte das Bundesverfassungsgericht schon im Februar dieses Jahres. In besonderer Weise gelte dies für die Ansprüche für Kinder, hieß es im Urteil des Gerichts. Eine Anpassung an geltendes Recht muss der Gesetzgeber bis zum Ende dieses Jahres vornehmen, doch bisher werden alle Konzepte unter Verschluss gehalten. Da auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht auf die so genannten Sachleistungen Bezug genommen wird, lässt viele Experten vermuten, dass es vermutlich nicht allzu lange dauern wird, bis eine erneute Klage gegen die Regelsätze bei Hartz IV ins Haus stehen könnte. Sollte es tatsächlich zu neuen Prozessen kommen, haben erste Hartz-IV-Gegner bereits ihre Unterstützung angekündigt.
Bis dahin sieht sich Arbeitsministerin von der Leyen mit dem Vorwurf konfrontiert, sie erkenne nach wie vor nicht, wie ernst die Lage ist. Gerade die Gefahr zunehmenden Unmuts bei den Bürgern sei nicht zu unterschätzen, wenn nicht endlich Stellungnahmen kommen, wie sich die Ministerin Hartz IV in Zukunft vorstellt. Die Vorwürfe gehen mittlerweile so weit, dass davon die Rede, die Ministerin und ihre Regierungskollegen würden ihren demokratischen Pflichten nicht mehr gerecht. Als Beispiele für dieses mangelnde Verantwortungsgefühl den Wählern gegenüber nennen Opposition und Interessenverbände neben dem Streit um Hartz IV auch den Disput um die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke im Lande sowie den Streit um den Ausbau des Stuttgarter Bahnhofs. Gegen beide Ansätze gehen die Bürger bereits seit Wochen zunehmend auf die Straße.
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