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Bundesfinanzaufsicht drängt auf Wechsel in Aufsichtsräten
- 02.09.2010
Einige Faktoren, die für den Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise verantwortlich waren, konnten von Banken und anderen Finanzdienstleistern im Vorfeld nur sehr bedingt erkannt werden, um entsprechend zu reagieren und die Auswirkungen der negativen Entwicklungen so gering wie möglich zu halten. Andere Punkte hätten nach Einschätzungen von Analysten sehr wohl schon frühzeitig bei der Unternehmensführung berücksichtigt werden können. Doch in vielen Führungsetagen der Banken wurden die Indikatoren der Krise erst viel zu spät erkannt oder schlicht ignoriert. Das jedenfalls ist die Überzeugung der Bundesfinanzaufsicht. Nach Meinung der BaFin haben die Aufsichtsräte etlicher Institute schlichtweg versagt, als die Finanzkrise in Gang kam.
Aufgrund dieses Versagens fordert die Finanzaufsicht nun, dass eine ganze Reihe von Vertretern der Kontrollgremien der Geldhäuser von ihren Posten zurücktreten sollten. Das Problem ist jedoch das folgende: Normalerweise führt Versagen im beruflichen Umfeld früher oder später dazu, dass Mitarbeiter ihren Hut nehmen müssen. Bei Aufsichtsräten jedoch ist der Prozess einer Ablösung doch wesentlich komplizierter. Dabei hatte der deutsche Gesetzgeber vor genau einem Jahr eine Korrektur des bestehenden Kreditwesengesetzes vorgenommen. Seit 1. September des Jahres 2009 kann die BaFin auch die Qualität von Banken-Aufsichtsräten unter die Lupe nehmen. Bis zu diesem Stichtag konnte die Behörde nur die Arbeitsmoral der Vorstände einer Bank auf den Prüfstand stellen. Arbeiteten die Vorstände nicht ordnungsgemäß, war eine Abberufung durch die BaFin möglich. Doch trotz der neuen Möglichkeiten auf Seiten der Finanzaufsicht fallen die Tests neuer potentieller Aufsichtsräte eher harmlos aus, bevor freie Stellen neu besetzt werden. Zudem ist eine rückwirkende Prüfung grundsätzlich nicht möglich.
Einige Aufsichtsräte auch gefährdete Kreditkunden – andere Kandidaten beruflich überversorgt
Seit die Bundesfinanzaufsicht über ihre neuen Kompetenzen verfügt, hat die Behörde nach eigener Aussage die Lebensläufe von gut 3000 Kandidaten für die Besetzung von Aufsichtsrats-Posten untersucht. In zehn Fällen fordert die BaFin die Absetzung der geprüften Personen. Drei Aufsichtsräte verfügen laut Bundesfinanzaufsicht schon über zu viele andere Posten, während sich sechs Aufsichtsräte in einem Interessenkonflikt befinden, da sie nicht nur im Aufsichtsrat arbeiten, sondern auch beim eigenen Arbeitgeber laufende Kreditverpflichtungen bedienen müssen. Da es sich um bereits ausgefallene oder zumindest ausfallgefährdete Darlehen handelt, sieht die BaFin keine Chance für einen Fortbestand der Tätigkeit. Bei einem einzigen Aufsichtsrat spricht die Finanzaufsicht von einem Fehlen der nötigen Kompetenz, um den Job korrekt ausüben zu können.
Auch Bankenexperten halten Kontrollmöglichkeiten für sinnvoll
Das neue Gesetz stößt auf Seiten von Experten durchaus auf Gegenliebe. So könne dafür gesorgt werden, dass die Banken ihrerseits bei der Auswahl von Kandidaten stärker auf eine Eignung achten und sich mehr als bisher Gedanken darüber machen, ob die Bewerber dem Verantwortungsprofilen eines Aufsichtsratsmitglieds gerecht werden können. Und auch für die Kandidaten selbst sind die Kontrollen der BaFin ein Grund, über die eigene Qualifikation nachzudenken. Die Gefahr, sich durch eine Ablehnung durch die Finanzaufsicht zu blamieren, ist nicht unterschätzen. In den Auswertungen vieler Banken-Spezialisten ist die mangelnde Eignung vieler Bankenkontrolleure ein wesentlicher Grund dafür gewesen, dass die Finanzkrise überhaupt in ihrer massiven Form ausbrechen konnte. Fehlendes Verständnis für riskante Produkte habe dazu geführt, dass bei vielen Banken kein Widerspruch gegen in Investitionen in hoch riskante Anlagemodelle durch den Aufsichtsrat geäußert worden war. Experten sehen vor allem bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen erhebliche Kontrollproblematiken. Erwartungsgemäß sehen das Vertreter der besagten Banken deutlich anders, sie weisen auf die geringen Schäden hin, die ihnen im Vergleich mit Privatbanken im Verlauf der Krise entstanden sind.
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