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                  BaFin gibt Entschädigungsfall bekannt in Sachen noa bank

                  - 27.08.2010

                  Die Schließung der noa bank wird wohl noch so einige Monate und Jahre die Gemüter der Deutschen beschäftigten. Immer lauter werden inzwischen die Gerüchte, dass die Bank nur zum Zwecke der Kapitalfindung für die noa Factoring gegründet wurde. Ob hieran etwas Wahres ist, werden eines Tages wohl die Gerichte klären müssen.

                  Nachdem nach der Schließung der noa bank und dem Einfrieren der Kundengelder nicht klar war, was aus den Kundengeldern wird, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin, den Entschädigungsfall festgestellt. Zudem hat die BaFin einen Insolvenzantrag festgestellt.

                  Entschädigungsfall bis zur Höhe der Gesetzlichen Einlagensicherung

                  Der Entschädigungsfall wird jedoch nicht jeden noa Bank Kunden erfreuen. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls und dem Anmelden der Insolvenz besteht für die Kunden der noa bank der gesetzliche Anspruch auf 50.000 Euro, je Kunde wohlgemerkt, und nicht je Anlagekonto.

                  Mehr als 50.000 Euro wird es von rechtlicher Seite aus nicht geben, da dies die Höchstsumme der Gesetzlichen Einlagensicherung Deutschlands ist, in welche die noa bank angegliedert ist.

                  Ansprüche über diese Einlagensicherheit hinaus können nur über das Insolvenzverfahren beansprucht werden. Bei der Insolvenz werden jedoch alle Gläubiger bedient, und wie viele dies sind, und mit welcher Höhe, wird sich erst im Laufe des Insolvenzverfahrens feststellen lassen.

                  Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, EdB, wird mit den einzelnen Anlegern der noa bank Kontakt aufnehmen, um diese dann in monetärer Weise zu entschädigen.

                  Auf die Einlagensicherung achten!

                  Der Fall noa bank zeigt deutlich auf, wie wichtig das Thema Einlagensicherung ist, wenn es um Geldanlagen geht, die abgesichert sind. Wenn eine Einlagensicherung nur bis zur Höhe der Gesetzlichen Einlagensicherung besteht, sollte auch nur maximal bis zur Höhe der abgesicherten Einlagen Geld bei dem jeweiligen Geldinstitut angelegt werden. Alles andere ist ein Spiel mit dem Risiko, und genau dies wollen Anleger, die auf die Sicherheit von Tagesgeld und Festgeld setzen, ja nicht haben. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Angeboten für Festgeldanlagen und Tagesgeldkonten, die weit über die Gesetzliche Einlagensicherung abgesichert sind. Diese lohnen sich – und sind zudem wirklich sicher.


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