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                  EU-Kommission will Baukredite genauer regulieren

                  - 23.08.2010

                  Im Bereich der Geldanlagen hatte sich die Europäische Union bereits vor einigen Wochen dazu entschieden, für alle Mitgliedsländer einheitliche Vorgaben zu machen. Dieses neue Regelwerk soll dafür sorgen, dass die Banken bei der Präsentation von Anlageformaten ausführlicher als bisher nicht nur auf die Renditeaussichten der Geldanlagen, sondern vor allem auch auf die Risiken bei Investitionen hinweisen. So sollen sich die Bankkunden in der EU ein besseres Bild machen können und – dies ist der wesentliche Aspekt der neuen Verbraucherschutzregeln bei Geldanlagen – unterschiedliche Produkte miteinander vergleichen können. Dass es durch die Anforderungen nach Auffassung so manches Experten in vielen Fällen auch häufiger zu Verwirrung bei potentiellen Anlegern kommen kann, bleibt bisher weitgehend unkommentiert von den EU-Instanzen.

                  Dafür will die Kommission der Europäischen Union so bald wie möglich auch bei Krediten für strengere Regeln sorgen, an denen sich die Banken und Finanzdienstleister orientieren sollen, damit die Kreditnehmer endlich die erforderliche Transparenz erhalten. Das Ziel der EU-Kommission ist nicht zuletzt auch, die europäischen Kreditmärkte zu öffnen und Kunden grenzübergreifend Auswahlmöglichkeiten zu bieten. Ein erstes Arbeitspapier für die strikteren Verbraucherschutzregeln im Bereich der Baukredite soll es nun bereits geben, wie viele große Tageszeitungen zum Beginn der neuen Woche berichteten. Hierbei soll ein Standardformular für die so genannten Hypothekarkredite ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit zugunsten der Bankkunden bringen. So sollen die Banken zukünftig bei Umsetzung des Plans der Kommission vor allem beim effektiven Jahreszins zuverlässigere Angaben machen müssen. Zum Ansatz gehört angeblich auch eine stärkere Vorgabe für den Umfang und die Inhalte von Beratungsgesprächen, die vor dem Abschluss eines Vertrages für einen Hypothekarkredit stehen müssen. Verbraucher sollen zukünftig schneller verschiedene Produkte miteinander vergleichen können, um durch die standardisierten Angaben der Kreditanbieter ihr individuell ideales Kreditmodell ausfindig zu machen.

                  Registrierungspflicht für Kreditvermittler geplant

                  Nach bisherigen Informationen soll das Standardformular ausgesprochen kompakt aufgerichtet sein.Unverändert bleibt die Tatsache, dass Kreditgeber vor dem Abschluss von Verträgen eine Bonitätsprüfung vornehmen müssen. Neu soll dem Papier entsprechend der zeitliche Rahmen bei der Beantragung von Hypothekardarlehen aussehen. Wenigstens zehn Tage sollen den Plänen der EU-Kommission nach zwischen der Übersendung der Formulare und dem Abschluss der Kredite stehen. Über eine Formel sollen die Kreditinteressenten genau feststellen, welches Produkt ihnen den günstigsten Effektivzins in Aussicht stellt. Eine klare Vorgabe erhalten die Banken hinsichtlich der Beratungsarbeit: Sie sollen schon bald dafür verantwortlich gemacht werden, dass Verbrauchern auch wirklich bedarfs- und bedürfnisorientierte Kreditmodelle angeboten werden. Im Gegenzug seien die Kreditnehmer dazu gezwungen, alle für die Angebotserstellung wesentlichen Angaben wahrheitsgemäß zu übermitteln.

                  Eine Veränderung könnte sich durch die geplante Standardisierung für Kreditvermittler insofern ergeben, dass sie sich in Registern auf nationaler Ebene anmelden müssen. Über diese Register sollen Vermittler und Banken erst dann als Anbieter zugelassen werden, wenn sie den erforderlichen guten Leumund vorweisen können und über eine ausreichende Qualifikation verfügen. Zwingen will die Kommission die Banken ihre Antragsteller den derzeitigen Berichten zufolge auch dazu, dass sie stärker als bisher üblich auf die Gefahr hinweisen, die in Form eines Verlustes des Immobilienbesitzes für Kunden besteht, wenn es zu Verzug bei der Rückzahlung von Kreditverpflichtungen kommt. Spätestens zum Endes des kommenden Herbstes sollen die endgültigen Regelungsvorschläge eingereicht werden. Dass die EU-Kommission ausgerechnet bei den Baukrediten zur Tat mehr Sicherheit für Kunden schaffen will, ist nachvollziehbar: Diese Kredite bringen es in der EU auf immerhin gut 50 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts. Auf Zuspruch stößt der Ansatz der Kommission nicht zuletzt beim EU-Verbraucherschutzverband Beuc.


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