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                  Hohe Gebühren für Nutzer von Pfändungsschutzkonten

                  - 13.08.2010

                  Verbraucherschützer beklagten in den letzten Jahren immer wieder und in zunehmendem Maße darüber, dass Kunden mit finanziellen Problemen und Altlasten, vor allem aber Arbeitslosen bei vielen Banken die Eröffnung eines Girokontos verwehrt wurde. Die Banken begründen dies seit jeher mit den möglichen wirtschaftlichen Risiken, die bei Vergabe eines Kontos an finanzschwache Verbraucher auftreten können. Ein fadenscheiniges Argument für Experten, denn die Institute könnten ihren Neukunden ohne Schwierigkeiten ein reines Guthabenkonto zur Verfügung stellen, Ansprüche auf einen Dispositionskredit müssten nicht berücksichtigt werden. Probleme hatten aber solche Kunden, die verschuldet oder unverschuldet von Pfändungen bedroht wurden. Lange forderten die Verbraucherschützer, dass Bürger mehr Rechte in diesem Bereich zugesprochen werden müssten.

                  Seit Anfang Juli dieses Jahres nun gibt es das so genannte pfändungssichere Konto, das P-Konto. Mit diesem Kontomodell sollen auch verschuldete Bürger in den Genuss eines Girokontos kommen. Schuldner können ihre bestehendes Konto nun in ein Pfändungsschutzkonto bei der Hausbank umwandeln lassen. So besteht nun wenigstens die Chance, einen Anteil des eigenen Guthabens gegen den Zugriff durch Gläubiger zu schützen, vormals hatten verschuldete Bankkunden oftmals das Nachsehen und konnten nur mit Hilfe eines entsprechenden Urteils des zuständigen Vollstreckungsgerichts Rücklagen für den finanziellen Notfall gegen den Zugriff durch Gläubiger sichern. An sich wäre damit aus Sicht der Bankkunden alles halbwegs gut geregelt. Wichtig ist dieser Schritt deshalb gewesen, weil auch verschuldete Verbraucher natürlich laufende Kosten wie die monatliche Miete, Lebensmittel oder Strom und Gas entrichten müssen.

                  Das Problem in diesem Punkt: Einmal mehr hat der Gesetzgeber nicht an alle wichtigen Aspekte gedacht bei der rechtlichen Neuregelung. Denn die Kunden haben nun zwar einen Anspruch auf das neue Pfändungsschutzkonto. Doch an eine Vorgabe für die Erhebung von Gebühren für die Kontoführung und andere mit dem Konto verbundene Entgelte hat die Regierung bei der Grundlage leider nicht gedacht.

                  Kontoführung und Überweisungen sind vielfach teuer für verschuldete Verbraucher

                  Und was passiert, wenn Banken nicht an die kurze rechtliche Leine genommen werden, wissen viele Kunden aus eigener bitterer Erfahrung. So erleben es aktuell auch zahllose Kontonutzer, die mit ihrem P-Konto eigentlich finanziell geschont werden sollten. Das hatte auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner im späten Frühjahr immer wieder betont. Doch in der Realität werden die Konten keineswegs kostenlos angeboten und auch aufschlagsfreie Angebote werden den Kunden nicht immer unterbreitet. Eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes bringt ans Licht, dass eine ganze Reihe von Banken - einmal sind es vorrangig die Sparkassen - ihre notleidenden Kunden ordentlich zur Ader lässt. Etliche Institute hatten infolge der neuen Regelung sogar die Gebühren zeitnah drastisch angehoben. Kritiker sehen in diesem Vorgehen die Hoffnung der Banken, durch hohe Kontoführungskosten die Zahl der Nutzer eines P-Kontos zu reduzieren. Kontra bietet diesen Einschätzungen der Sparkassenverband. Dort verweist man wie so oft auf die hohen Verwaltungskosten, die bei Einrichtung eines P-Kontos für die Banken entstehen. Eine Erklärung, weshalb Banken aber auch bei Überweisungen vereinzelt hohe Gebühren verlangen, ist dies nicht.

                  Hoffen können betroffene Verbraucher nun nur darauf, dass der Gesetzgeber abermals nachbessert bei der gesetzlichen Regelung, um die Kunden besser gegen die mutmaßliche Gebührenwillkür zu schützen. Bekannt jedenfalls ist der Regierung das Problem. Schon in der vergangenen Woche hatte das Justizministerium allerdings angekündigt, weitere Gebührenentwicklungen zunächst abwarten zu wollen. In der Opposition fordert man weitere Schritte, um dafür zu sorgen, dass die pfändungssicheren Konten für die Kunden nicht kostspieliger sein dürften als ein normales Girokonto.


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