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                  Umschuldung bei Immobiliendarlehen kann sich lohnen

                  - 12.08.2010

                  Über kaum ein Thema wurde in den letzten Monaten so viel berichtet wie über die positiven Veränderungen auf dem Kreditmarkt. Vielfach folgte und folgt auch weiterhin bei Erwähnung der günstigen Situation für Kreditnehmer der Verweis darauf, dass die Banken nach wie vor nicht den vollen Spielraum bei der Zinsgestaltung ausschöpfen. Dabei stellen die Geldhäuser bei den Geldanlage-Zinssätzen sehr wohl unter Beweis, dass sie in der Lage sind, die derzeit niedrigen Zinssätze der Europäischen Zentralbank und im so genannten Interbankenhandel vollständig auch an die Kunden weiterzugeben – freilich in negativer Form.

                  Diese durchaus berechtigte Verärgerung bei Verbraucherschützern und den Anlegern selbst soll jedoch darüber hinwegtäuschen, dass – anders als von manchem Experten zuletzt erwartet – auch weiterhin erfreulich günstige Konditionen erzielt werden können, wenn Kunden in aller nötigen Ausführlichkeit die unterschiedlichen Kreditofferten miteinander vergleichen und dabei möglichst genau wissen, welcher finanzielle Bedarf und welche persönlichen Möglichkeiten genau vorliegen. War zuletzt in den bekannten Portalen und Magazinen mit Bezug zur Kreditthematik vor allem davon die Rede, dass die zinslichen Zeiten besonders für potentielle Käufer von Immobilien oder Verbraucher mit Bauabsicht gut stehen, weisen erfahrene Experten wie der Baugeldvermittlers Enderlein noch auf einen zusätzlichen Vorteil der Zinslage hin.

                  Abschläge und Rabatte sorgen für noch günstigere Konditionen

                  Nicht nur im Falle des Immobilienerwerbs oder eines zu finanzierenden Neubaus präsentiert sich die Marktlage ausgesprochen erfreulich. Auch für Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung kann der Markt momentan gute Möglichkeiten bieten. Der zunehmende Wettbewerb hat schrittweise dazu geführt, dass die Anbieter von Finanzierungen neue Wege der Kundenakquisition beschreiten müssen. Dies versetzt Kreditnehmer in spe in die gute Ausgangslage, auch Umschuldungen zu günstigen Darlehensbedingungen vornehmen zu können. Wer sich endlich von kostspieligen laufenden Kreditverpflichtungen verabschieden möchte, kann sich aktuell berechtigte Hoffnung darauf machen, bei einem anderen Anbieter von Erstattungen und Abschlägen beim neuen Kreditvertrag zu erhalten.

                  Dieses Vorgehen ist in vielen Fällen bei bestehenden Immobiliendarlehen mehr als sinnvoll, denn vor einigen Jahren waren die durchschnittlichen Kreditkosten deutlich höher als in der jetzigen Phase. Selbst bei relativ hohen Vorfälligkeitsgebühren kann sich die Umschuldung für die Kreditkunden lohnen angesichts der extrem niedrigen Zinssätze. Beim Anbieter Enderlein verweist man auf eines der besten Angebote, bei denen Kunden in den Genuss eines Abschlags in Höhe von 0,15 Prozent kommen, wenn sie wahlweise ein so genanntes Forwarddarlehen oder eine Anschlussfinanzierung in Angriff nehmen. Bei größeren Darlehenssummen bringen solche Rabatte aufs Jahr gerechnet schnell eine Ersparnis von weit mehr als 100 Euro. Auf diese Weise können die Gebühren für die vorzeitige Ablösung des laufenden Immobiliendarlehens in der Regel abgedeckt werden. Spätestens jedoch die grundsätzliche Jahresersparnis macht deutlich, welches Potenzial durch die Ablösung des Altkredites entstehen kann.

                  In etlichen Fällen müssen Verbraucher nicht einmal mit einem Aufschlag für ein Forwarddarlehen rechnen, wenn sie sich für viele Jahre die derzeitigen Zinskonditionen sicher möchten. Darüber hinaus gibt es Anbieter von Krediten, die im Falle einer Umschuldung für die neuen Kreditnehmer sogar die Gebühren für die Grundbuchumschreibung und andere übliche Ablösungsgebühren übernehmen – wenigsten dann, wenn die Kunden ihren Vertrag noch in diesem Jahr unterzeichnen. Ein Wechsel muss aber gar nicht zwingend erforderlich sein. Oft reicht es schon aus, bei erneuten Verhandlungen mit dem bisherigen Finanzierer auf die Alternativen hinzuweisen. Denn der Verlust von Stammkunden ist natürlich nicht im Interesse der Hausbank, so dass auch hier Rabatte möglich sein können.


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