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Hartz IV - Gutschein-System auf dem Prüfstand
- 12.08.2010
Vor Monaten war es der FDP-Vorsitzende Westerwelle, der mit Spekulationen über die Verwendung von Hartz IV-Leistungen für großes mediales Echo sorgte. Der Politiker hatte behauptet, in vielen Fällen würden die Sozialleistungen lieber für Zigaretten, Alkohol und neue Fernseher eingesetzt, als dass in den Familien Geld für den Nachwuchs ausgegeben würde. Dass diese Äußerung mehr als nur bedingt plakativ ist, wird niemand bestreiten wollen. Dennoch hat der heutige Bundesaußenminister mit seinen Stellungnahmen zum Thema Hartz IV erreicht, was er vermutlich bezwecken wollte: Dass über das bestehende Modell Hartz IV endlich wieder diskutiert wird. Selten zuvor waren die Debatten wohl hitziger als aktuell. Erneut haben Sozialverbände, Parteien und Experten viele gute Ratschläge zur Hand, wie das System effizienter gestaltet werden könnte, damit das Geld nicht für falsche Zwecke ausgegeben wird.
Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen widmet sich dieser Tage vor allem dem so genannten Gutschein-Modell. Dieser Ansatz, so die Hoffnung der Ministerin, soll endlich der große Durchbruch sein, um Hartz IV aus der Sackgasse zu bringen und wieder zu einem vertretbaren Format werden zu lassen. Was im Rahmen der Diskussionen zuletzt immer wieder vergessen wurde, ist die Tatsache, dass es sich dabei keinesfalls um einen wirklich neuen Ansatz handelt. So gibt es mit der so genannten „Familiencard“ beispielsweise in Stuttgart bereits eine Umsetzung, die durchaus optimistische Ausblicke gewährt hinsichtlich der Versorgung von Hartz IV-Kindern. Die Karte wird in Stuttgart sogar bereits seit gut neun Jahren eingesetzt, damit die Gelder vom Staat auch wirklich dort ankommen, wo sie hin sollen. Zu den Kindern nämlich.
Nur ein Teil der Leistungen als Gutscheine für den Nachwuchs
Etwa 1,8 Millionen Kinder mit Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen sollen schon bald im gesamten Bundesgebiet über ein ähnliches Gutschein-Modell in den Genuss etwa eines Zoobesuchs oder eines Kurses an der örtlichen Musikschule zu kommen. Auch die Mitgliedschaft im Sportverein könnte in Zukunft über Gutscheine finanziert werden. Dieses Vorhaben ist Teil des Plans, den Ursula von der Leyen möglichst bald in die Tat umsetzen will. Zugleich will die Politikerin wahrscheinlich auch die Regelsätze für Kinder mit Hartz-IV-Anspruch anheben, um damit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres zu reagieren. Im Rahmen ihrer Planungsarbeit stößt die Ministerin aber immer wieder auf verschiedene Probleme. Einerseits sind sich Experten uneins darüber, wie hoch die Leistungen für Kinder denn nun eigentlich sein müssen. Zudem muss geklärt werden, wie hoch der Anteil der Leistungen ausfallen soll, der über Gutscheine an die Empfänger vergeben wird. Denn auch zukünftig soll ein Teil der Regelsätze wie bisher in Geldform verteilt werden.
Regulierung von Gutschein-Leistungen sind denkbar
Ein erheblicher Knackpunkt im Rahmen der Überlegungen zum Gutschein-Modell ist jedoch zudem die Frage, ob dieser Weg der Leistungsvergabe nicht möglicherweise einer Diskriminierung der Empfänger von Hartz IV gleichkommt und ob nicht auch in diesem Fall zu einseitige Verwendung zu befürchten ist. Das Projekt in Stuttgart hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass eher Unterhaltungsangebote über die Karte finanziert werden als Angebote wie Klassenfahrten oder der Nachhilfeunterricht. Diesbezüglich könnten allerdings Regulierungsmaßnahmen Abhilfe schaffen. Das Argument der Diskriminierung indes könnte für das Gutschein-Modell in den kommenden Wochen der Ausarbeitung noch ein echtes Problem werden, so die Einschätzung vieler Experten. Dass andere Bürger an den Zahlungsmittel erkennen könnten, welcher Kunde Hartz-IV-Leistungen vom Staat erhält, könnte beim Einsatz ein ernst zu nehmendes Hindernis darstellen.
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