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                  Reformen bei Hartz IV-Sätzen bei Kirchen und Opposition gefordert

                  - 05.08.2010

                  So ungern es in den Reihen mitunter auch aufgenommen wird, man sieht Parallelen zwischen den Ansichten der Linken und der Sozialdemokraten. Es gibt Bereiche, in denen man sich in der Opposition einig ist, dass dringend Nachbesserungen und Reformen erforderlich sind. Ein Bereich, in dem dies in den vergangenen Monaten immer wieder der Fall war und weiterhin ist, findet sich beim Thema Hartz IV. Dieser Tage reihen sich auch die großen beiden christlichen Kirchen in die Forderungen der SPD und Linken ein. Mehr Geld für Langzeitarbeitslose – so die Forderungen der Kirchen. Die bisherigen Regelsätze seien zu niedrig, so sieht es beispielsweise Erzbischof Robert Zolitsch, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Währenddessen kommt protestantische Unterstützung aus Baden-Württemberg. Dort ist es Frank Ottfried July, der in seiner Aufgabe als Landesbischof der Evangelischen Landeskirche ebenfalls auf die Notwendigkeit höherer Ansprüche pocht.

                  Sätze unterhalb der Grenze von 400 Euro halten die Vertreter beider Konfessionen schlicht für zu niedrig angesetzt. Die Äußerungen sind einmal mehr im Zusammenhang mit den derzeitigen Neuberechnungen zu sehen, die aktuell von der deutschen Bundesregierung vorgenommen werden. Wie so oft hatte sich die Koalition schon frühzeitig zu dem Hinweis durchgerungen, die Erwartungen von außen dürften nicht zu hoch gesteckt werden. Ein Problem im Kontext einer möglichen Anhebung des derzeitigen Regelsatzes: Dem Bund fehlen schlicht die Gelder, während an vielen Stellen Sparmaßnahmen in die Tat umgesetzt werden müssen, um die Neuverschuldung planmäßig zu senken.

                  Finanzielle Sorgen dürften jedoch gerade bei einem so wichtigen Thema wie Hartz kein Argument gegen notwendige Korrekturen sein. So die Forderung von Erzbischof Zolitsch. Der Staat müsse schlicht und ergreifend dafür sorgen, dass dem Bürger monatlich ein Leben auf Basis des Existenzminimums ermöglicht wird. Dies sei nicht zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäße Pflicht des Bundes bestätigt worden. Ein Verbesserung des Regelsatzes könne ein erster wesentlicher Punkt sein, um die Lage der Empfänger und Empfängerinnen von Hartz IV-Leistungen entscheidend zu verbessern und – so die Formulierung des katholischen Würdenträgers Zolitsch – den Menschen auch ein menschenwürdiges Leben garantieren zu können.

                  Verfassungsgericht mit Transparenzforderung, aber keine Aussage zur Regelsatzanhebung

                  Die Sparvorhaben der Regierung dürften nicht in einem „sozialen Kahlschlag“ gipfeln. Auch mancher Experte pflichtet diesen Forderungen bei. Nicht zuletzt aus dem Grund, damit soziale Unruhen im Land langfristig vermieden werden können. Die derzeitige Berechnungsweise war im vergangenen Februar vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen worden mit der Forderung, die Regierung müsse bis zum Jahresende dafür sorgen, dass das System Hartz IV in Zukunft transparenter und für alle Beteiligten nachvollziehbar wird. Knackpunkt für die Hartz IV-Empfänger in diesem Punkt: Die Richter beziehen sich in ihrer Forderung nicht direkt auf die Höhe der Regelsätze, sondern auf das Modell an sich. Für viele Kritiker der momentanen Zustände besteht kein Zweifel daran, dass die Regierung auch den geltenden Regelsatz in Höhe von 359 Euro anheben müssen, um die Bedürftigen auf Basis der veränderten Einkommensbedingungen in Deutschland zu versorgen.

                  Bei der Linken geht man noch einen Schritt weiter als bei den Kirchen. Statt der dort geforderten Summe von mindestens 400 Euro spricht man sich dort sogar für einen Hartz IV-Regelsatz von mindestens 500 Euro aus. Bis Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ihre neuen Vorschläge publik macht, wird es aber noch eine Weile dauern. Erst im Herbst will die CDU-Politikerin ein Konzept vorlegen.


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