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                  Noch immer erheblicher Hartz IV-Bedarf bei Alleinerziehenden

                  - 29.07.2010

                  Der Begriff des „heißen Eisen“ ist wohl in wenigen Bereichen so angebracht wie im Zusammenhang mit der staatlichen Hilfsleistung Hartz IV. In den Augen einer Gruppe von Kritikern sind die Bezüge in vielen Fällen kaum mehr als Tropfen auf dem heißen Stein, so dass schon seit Jahren Forderungen laut werden, dass bei den Ansprüchen für die Bürger mit Bedarf müssten deutlich nachgebessert werden müsse. Höchstrichterlich wurde diese Einschätzung zuletzt zumindest hinsichtlich der Verfahrensweise bei Hartz-IV-Ansprüchen für Kinder bestätigt. Bisher sind jedoch eher im Kleinen Reformen in die Tat umgesetzt worden. Für die zweite Gruppe der Kritiker ist und bleibt Hartz IV ein kränkelndes System, das vor allem faulen Bürgern die Chance bietet, sich in den sicheren Schoss der Gemeinschaft zu flüchten, ohne selbst einen wirtschaftlichen Beitrag für die Gesellschaft erbringen zu müssen. Wie so häufig liegt die Wahrheit aller Wahrscheinlichkeit nach irgendwo in der Mitte.

                  Richtig ist aber in jedem Fall, dass besonders einige bestimmte Gruppen in die missliche Situation geraten, auf Leistungen nach dem Hartz IV-Regelwerk angewiesen zu sein. Der Deutsche Gewerkschaftsbund veröffentlichte in dieser Woche nun einmal mehr aktuelle Zahlen, die erkennen lassen, dass es gerade die alleinerziehenden Bürger und Bürgerinnen sind, die ohne Hartz IV nicht mit ihrem Nachwuchs über die Runden kommen können. Die Fakten sprechen eine deutliche und bedenkliche Sprache. Im vergangenen März waren etwa 636.000 Alleinerziehende im Lande auf staatliche Unterstützung angewiesen. Das entspricht einem Anteil von knapp 41 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland, denen ein Leben ohne Arbeitslosengeld II nicht möglich ist.

                  Mancher Hartz IV-Gegner kritisiert in diesem Zusammenhang, dass gesunde Erwachsene ohne körperliche und geistige Einschränkungen durchaus imstande seien, einer geregelten Arbeit nachzugehen. In vielen Fällen – das bestätigt die große Zahl der berufstätigen Alleinerziehenden in Deutschland – ist dies sicher möglich. Je nach beruflichem Hintergrund der Betroffenen ändert dies aber nichts daran, dass Alleinerziehende hierzulande nach wie vor mit einem überdurchschnittlich hohen Armutsrisiko konfrontiert werden, so die Feststellung des DGB. Besonders heftiges Kopfzerbrechen bereitet den Experten des Deutschen Gewerkschaftsbundes in diesem Kontext die hohe Zahl der Kinder, die aufgrund der Situation ihrer Eltern ebenfalls betroffen sind. Rund eine Millionen Kinder bezogen im zurückliegenden Monat März ALG II vom Staat, wie die Daten der Bundesagentur für Arbeit bestätigen, auf die sich der DGB beruft.

                  DGB fordert Mindestlohn und bessere Versorgung bei Kinderbetreuung

                  Das Überraschende in diesem Zusammenhang ist indes, dass sich die Situation für die Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt eigentlich in den vergangenen Monaten gebessert hat. Schon 2009 sank die Alleinerziehenden-Arbeitslosigkeit um erfreuliche drei Prozent. Diesem Wert steht ein genereller Anstieg der Arbeitslosigkeit um fünf Prozent gegenüber. Dass die Zahl der Hartz IV-ler unter den Alleinerziehenden dennoch hoch ist, lässt beim DGB einmal mehr Forderungen nach Reformen und der Schaffung eines Mindestlohns aufkommen. Denn ein Drittel aller Alleinerziehenden mit Hartz IV-Anspruch waren zum Zeitpunkt der Datenerhebung berufstätig. Von diesen Berufstätigen jedoch gingen etwa 76 Prozent einer Arbeit in Teilzeit nach. Der vom DGB geforderte Mindestlohn liegt bei 8,50 Euro pro Stunde.

                  Darüber hinaus müssten dringend deutlich mehr und bessere Anlaufstellen für die Kinderbetreuung geschaffen. Denn der Grund, weshalb viele Alleinerziehende keiner geregelten Arbeit nachgehen, ist laut Deutschem Gewerkschaftsbund nicht die mangelnde Bereitschaft. Eher lasse sich die Betreuung des Nachwuchses aufgrund der vielerorts fehlenden Betreuungsplätze noch immer nicht in der erforderlichen Art und Weise mit dem Berufsleben in Einklang bringen. Viele Single-Eltern würden sich nur allzu gerne aus ihrem Hartz IV-Dasein verabschieden, wenn der Staat ihnen durch Untersützung bei der Kinderbetreuung die Möglichkeit dazu böte.

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