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Heftiger Streit um Korrekturen bei Hartz IV-Mietpauschalen
- 26.07.2010
Nachbesserungen beim System Hartz IV sind keine Seltenheit, doch die meisten Korrekturen bestehender Regelungen sorgen medial für großes Aufsehen. Jedes Mal, wenn es zu einer Veränderung kommt, führt dies hierzulande zu einer hitzigen Debatte darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen und ab welcher Einschränkung es sich möglicherweise um einen Einschnitt bei den menschlichen Grundbedürfnissen handelt. Auch im Falle der geplanten Neuregelung der bisher geltenden Mietpauschalen, die Hartz IV-Empfängern zugute kommen können, streiten sich Befürworter und Gegner darüber, ob die Regelung zulässig ist.
Die Aufteilung der Lager war kaum anders zu erwarten. Bei den Liberalen der FDP hält man die Planungen für sinnvoll und längst überfällig, während die Linkspartei bereits erneute Benachteiligung bei den ohnehin Schwächsten der Bevölkerung befürchtet. Die zusätzlichen Belastungen würde wiederholt an einer Stelle ansetzen, an der Betroffene sich nicht wehren könnten. Befürwortet wie die neue Regelung auch beim deutsche Städte- und Gemeindebund. Dort zeigt man sich erfreut über das Vorhaben des Bundessozialministeriums, die Kommunen stärker als bisher in die Position zu befördern, selbst Entscheidungen über mögliche Höchstgrenzen treffen zu können. Die Kommunen sollen in Zukunft Euro-Beträge festlegen können für die Wohnkostenpauschale, die für Langzeitarbeitslose in Deutschland gezahlt wird.
Erst bei Summen oberhalb dieser Grenzwerte soll eine so genannte Angemessenheitsprüfung erforderlich sein. Ebenfalls sollen die Behörden bald prüfen können, ob jenseits dieser Marken individueller Bedarf bei den Antragstellern besteht. Der Grund für die Ansätze des Ministeriums ist vor allem darin zu finden, dass man den regionalen Unterschieden stärker als momentan Rechnung tragen will bei der Prüfung der Ansprüche von Hartz IV-Empfängern. Eine Gefahr, die Gegner der Neuregelung sahen, hat das Ministerium bereits entkräftet: So soll es zumindest nach jetzigen Plänen keine Reduzierung hinsichtlich der Mindestwohnfläche geben, wie es in den vergangenen Wochen mehrfach befürchtet worden war.
Weniger Bürokratie und geringere Kosten als ersehntes Ziel
Für den Städte- und Gemeindebund ist das Vorhaben deshalb so erfreulich, weil bisher in jedem Antragsfall eine ausführliche Prüfung des Mietvertrages mitsamt der Abrechnung der Nebenkosten erforderlich war. Der Verwaltungsaufwand für diese Prozedur sei schlicht zu umfangreich gewesen, was vielerorts zu mitunter deutlichen Verzögerungen bis zur Ablehnung oder Bewilligung eines Antrags geführt habe. Durch die Vereinfachung könnte nun der Grundstein gelegt werden, dass die Behörden in den Kommunen zukünftig besser für die Erwerbslosen arbeiten können.
Fürsprecher des neuen Systemansatzes hoffen nun darauf, dass es jenen, die sich nur allzu gerne mit ihren Ansprüchen zufrieden geben, obwohl sie durchaus imstande wären, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das bisher eine vollständige Kostenerstattung erfolgte, sei vielfach dafür verantwortlich gewesen, dass sich Empfänger von Hartz IV-Leistungen nicht weiter um die eigenen beruflichen Perspektiven bemühten. Aus dem Umfeld der thüringischen FDP heißt es etwa: Die Gesellschaft müsse für die Armen und Schwachen aufkommen. Für Faule sei das System Hartz IV jedoch nicht gedacht. Es müsse darum gehen, den tatsächlich Bedürftigen zu helfen.
Diesen Äußerungen gegenüber stehen etwas Aussagen von den Sozialberatungsstellen im Lande. Dort sieht man sowohl rechtliche wie auch politische Probleme. Eine Angemessenheitsgrenze für das gesamte Land zugrunde zu legen, könnte zu erheblichen weiteren Komplikationen führen. Beim Deutschen Landkreistag verweist man jedoch darauf, dass es keineswegs um die Möglichkeit des Sparens an sich gehe. Eher sei der Hintergedanke, die Zahl der Klagen gegen die Hartz IV-Bescheide durch deutlich höhere Rechtssicherheit zu senken. Denn die Kosten und der bürokratische Aufwand in diesem Zusammenhang seien noch immer erheblich und stellten somit eine große Belastung für die Haushalte der Kommunen und die Sozialgerichte dar.
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